Formulare

Ausnahmeregelungen und Formulare

Wenn Unternehmen von einer für sie möglicherweise günstigen Ausnahmeregelung profitieren möchten, können diese uns die entsprechenden Angaben per Formular mitteilen. Das unterschriebene Formular kann uns per Fax, e-mail oder per Post zugesandt werden.
Seit Abschaffung des Widerspruchsverfahrens in Niedersachsen können Beitragsbescheide nur noch durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. Die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung finden Unternehmen auf der Rückseite Ihres Beitragsbescheids.

Unabhängig von der Gesetzesänderung können Unternehmen sich aber bei Fragen gerne direkt an uns wenden, wir werden dann versuchen, Ihre Beitragsangelegenheit möglichst schnell, unbürokratisch und außergerichtlich zu klären.