Unsere Standpunkte

Mit der Agenda 2030 haben sich die Vereinten Nationen 2015 zu globalen Zielen für eine bessere Zukunft verpflichtet. In 17 Bereichen wurden so genannte Sustainable Development Goals (SDGs) formuliert. Die natürlichen Lebensgrundlagen sind dauerhaft zu bewahren und ökonomische, ökologische und soziale Aspekte zu berücksichtigen. Der Deutsche Bundestag hat sich 2016 hinter die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung gestellt. In Niedersachsen wurde im Dezember 2023 die Novelle des Niedersächsischen Klimagesetzes verabschiedet, nach der das Land die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 75 Prozent und bis 2035 um 90 Prozent verringern will. 2040 soll für Niedersachsen Neutralität bei Treibhausgasen erreicht sein.
Mit dem Green Deal möchte die Europäische Union den Übergang zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft schaffen, die bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr verursacht, ihr Wachstum von der Ressourcennutzung abkoppelt und nachhaltig wirtschaftet.
Wer ein Unternehmen führt, muss profitabel wirtschaften. Für den langfristigen Unternehmenserfolg sind aber auch die gesellschaftlichen Auswirkungen unternehmerischen Handelns von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Daher sind Eigenschaften wie Verlässlichkeit, Ehrlichkeit, Glaubwürdigkeit, Loyalität und Respekt angesichts der veränderten Rahmenbedingungen wie etwa Klimawandel, Internationalisierung, Digitalisierung wesentlich.
Um die unternehmerische Nachhaltigkeitsperformance zu bewerten, nutzen immer mehr Unternehmen auch Environmental Social Governance-Ratings/Scorings (ESG). Für diese Bewertungen werden ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Faktoren des Unternehmens analysiert, die oftmals auch für die finanzielle Situation von Bedeutung sind und von Banken und Versicherungen bei Finanzierungen berücksichtigt werden.
Zumindest mittel- bis langfristig können Unternehmen durch die Beachtung von ESG-Aspekten Wettbewerbsvorteile erhalten. Investitionen in den Klimaschutz bieten Chancen, erfordern aber auch ein Umdenken bei der Finanzierung und können zur stärkeren Verbreitung von grünen Finanzierungen, wie Green Bonds, Sustainability/ ESG-Linked-Loans und Green Loans, führen.
Allerdings können aus der Anwendung von ESG-Ratings für einzelne Wirtschaftszweige auch Nachteile erwachsen, beispielsweise, wenn für diese noch keine technologischen Lösungen bereitstehen, um CO2-Emissionen zu verringern oder die benötigten Infrastrukturen zunächst aufgebaut werden müssen. Zudem darf nicht unterschätzt werden, dass der Kreis der Unternehmen, die sich kurzfristig mit der ESG-Berichterstattung auseinandersetzen müssen, weit über den eigentlichen Adressatenkreis der Corporate Sustainabilty Reporting Directive (CSRD, EU 2022/2464) und die ergänzende Regulatorik hinausgeht, da berichtspflichtige Unternehmen ihrerseits bereits frühzeitig auch ihre Zulieferer und Dienstleister einbeziehen. Ein vereinfachtes Verfahren für KMUs, das diese von einer übermäßigen zusätzlichen bürokratischen Belastung verschont, ist hier wünschenswert. Ein gangbarer Weg könnte ein praktikabler VSME (voluntary standard for small and medium-sized entities) sein, wie er momentan von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) erarbeitet wird. Mit diesem Standard sollten der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) und das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) in der Folge entsprechend abgestimmt werden.
Die CSRD bietet eine Hilfestellung für die Bewertung von ESGbezogenen Chancen und Risiken. Die Nachhaltigkeitsberichte der CSRD sind unter anderem als nichtfinanzielle Erklärung dem Lagebericht (§ 289 ff. Handelsgesetzbuch) beizufügen. Berichtsinhalt  und -aufbau werden durch Nachhaltigkeitsstandards / European Sustainability Reporting Standards bestimmt, die teilweise auf europäischer Ebene noch erarbeitet werden. Eine Konzentration auf die wesentlichen Kriterien wäre hier wünschenswert.
Andere Nachhaltigkeits- und Umweltmanagementsysteme, die viele ESG-Faktoren abdecken, haben zudem eine lange und bewährte Tradition. Die Umwelterklärung kommuniziert zum Beispiel beim Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) die Umwelt- und Nachhaltigkeitsleistung gegenüber der Öffentlichkeit. Der DNK enthält wiederum vor allem für kleine und mittlere Unternehmen die wesentlichen Vorgaben für den Einstieg in das nachhaltige Wirtschaften und das ESG-Reporting. Diese unterschiedlichen Standards und Vorgaben sind besser aufeinander abzustimmen und auf integrierte Managementsysteme und Vorgehensweisen hinzuwirken.
Bei ihren Nachhaltigkeitsaktivitäten, -maßnahmen und -berichten müssen Unternehmen die wesentlichen Nachhaltigkeitsschwerpunkte und -aspekte ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit benennen und verbessern. Der DNK ist ein branchenübergreifender Transparenzstandard für die Berichterstattung unternehmerischer Nachhaltigkeitsleistungen und kann von Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Rechtsform genutzt werden. In der DNK-Datenbank sind über 1.000 Nachhaltigkeitsberichte zu finden.
Auch Unternehmen mit einem Umwelt- und Energiemanagementsystem, wie zum Beispiel EMAS, dokumentieren ihre Beiträge zum nachhaltigen Wirtschaften in den von Umweltgutachtern validierten Umwelterklärungen. Seit dem Jahr 2023 führt die IHK Hannover das EMAS-Register für die Industrie- und Handelskammern in Norddeutschland.