4. Mit Berufsankerkennung Fachkräfte gewinnen

Das Anerkennungsgesetz und das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bilden den rechtlichen Rahmen für die Einwanderung qualifizierter
Arbeitskräfte nach Deutschland.
Das Anerkennungsgesetz, das zum April 2012 in Kraft trat, hat erstmals in Deutschland einen allgemeinen Rechtsanspruch auf die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse geschaffen – und zwar unabhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Aufenthaltsstatus oder dem Land, in dem die Qualifikation erworben wurde.
Die IHK Hannover ist auf Grundlage des Anerkennungsgesetzes zuständig für die Bewertung und Anerkennung ausländischer Aus- und Fortbildungsabschlüssen für mehr als 250 IHK-Ausbildungsberufe und rund 50 Fortbildungen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen. Zusätzlich bietet die IHK für alle Berufsgruppen eine kostenfreie Beratung im Rahmen des Programms „Integration durch Qualifizierung – IQ“, das vom Bundesarbeitsministerium, dem Europäischen Sozialfonds und dem Land Niedersachsen finanziert wird.
Stark angewachsen sind in den letzten Jahren die Anerkennungsverfahren bei Geflüchteten und hier insbesondere die Anerkennung von Abschlüssen aus Syrien. Darüber hinaus kamen die häufigsten Anträge auf Anerkennung durch Menschen aus Spanien, Polen und der Türkei.
Mehr als 60 Prozent der Anerkennungen ausländischer Abschlüsse bei der IHK Hannover kommen aktuell bereits aus Ländern außerhalb der EU. Unter den Top 5 der durch die IHK Hannover anerkannten Berufe finden sich mit drei Elektro- und IT-Berufen sowie dem Beruf Koch/Köchin vier Abschlüsse, die auf dem Arbeitsmarkt besonders nachgefragt sind.
Bei rund der Hälfte aller bisher geprüften Qualifikationen konnte der ausländische Abschluss sofort einem deutschen Ausbildungsberuf gleichgestellt und anerkannt werden. In den übrigen Fällen wird der Abschluss erst einmal teilweise anerkannt. Die IHK berät Zugewanderte über Möglichkeiten, fehlende Qualifikationen – auch berufsbegleitend – mittels einer Anpassungsqualifizierung nachzuholen, damit Abschlüsse in Deutschland vollständig anerkannt werden können.
Die Anerkennungsverfahren schaffen für Unternehmen Transparenz über die Qualifikationen von ausländischen Fachkräften und helfen, eventuelle Qualifikationslücken mit passgenauen Maßnahmen zu schließen. Die IHK trägt mit den Anerkennungsverfahren dazu bei, die im Inland vorhandene Fachkräftepotenziale noch stärker auszuschöpfen und die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland zu ermöglichen.
Das gilt in noch größerem Umfang im Zusammenhang mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, mit dem ein neuer gesetzlicher Rahmen für eine vereinfachte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten geschaffen wurde.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom März 2020 bietet insbesondere Fachkräften mit einer beruflichen Ausbildung einen besseren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Dazu müssen sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, das zu ihrer Qualifikation passt. Außerdem muss ihr im Heimatland erworbener Berufsabschluss in Deutschland anerkannt sein. Die bis dahin geltende Beschränkung auf bestimmte Engpassberufe ist entfallen. Und deutsche Unternehmen müssen auch nicht mehr nachweisen, dass sie keine einheimische oder europäische Arbeitskraft für die entsprechende Stelle finden.
Überdies können Menschen aus Drittstaaten jetzt für Qualifizierungsmaßnahmen nach Deutschland kommen, wenn im Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede zur deutschen Berufsqualifikation festgestellt wurden. Auch ein befristeter Aufenthalt zur Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche ist möglich. Immer müssen aber in diesen Fällen Voraussetzungen erfüllt sein, etwa bestimmte Deutschkenntnisse und genügend Geld für den Lebensunterhalt.
Die Anerkennung ausländischer Qualifikationen ist durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz weiter aufgewertet worden und wird vorausgesetzt, um gezielt Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten zu rekrutieren. Wegen Corona blieben jedoch positive Effekte zunächst aus. Inzwischen stellt die IHK aber fest, dass sowohl mehr Anträge aus dem Ausland gestellt werden als auch mehr Unternehmen aus der Region die neuen Möglichkeiten nutzen. Seit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetztes zählte die IHK Hannover mehr als 220 Anträge zur Berufsanerkennung, bei denen sich die Antragstellenden noch in einem Nicht-EU-Staat befanden. Viele dieser Anträge kommen aus dem Bereich der Hotellerie und Gastronomie.
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