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5. Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Eine wichtige Änderung durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist das „beschleunigte Fachkräfteverfahren“, das die Bearbeitungszeiten der Anerkennungs- und Visaanträge deutlich verkürzen soll. Es ist kostenpflichtig, und Unternehmen müssen es über die für sie zuständige Ausländerbehörde beantragen. Im beschleunigten Verfahren müssen sich alle beteiligten Stellen an verkürzte Fristen halten. Damit soll dafür gesorgt werden, dass Unternehmen sich darauf verlassen können, dass die Fachkraft zu einer bestimmten Zeit ihre Arbeit vor Ort aufnehmen kann. Demzufolge muss beispielsweise die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses durch die IHK Hannover innerhalb von zwei Monaten – statt bis zu drei Monaten – entschieden werden.
Bei der IHK Hannover haben seit Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bereits in mehr als 60 Fällen Unternehmen vom wichtigen neuen Instrument des beschleunigten Fachkräfteverfahrens Gebrauch gemacht.
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Arne Hirschner