Öffentliches Auftragswesen

Neues Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz seit Januar 2020 in Kraft

Die Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) – Erstfassung vom 31. Oktober 2013 - und die dazugehörigen Änderungen der Landeshaushaltsordnung (LHO), am 19.11.2019 vom Niedersächsischen Landtag verabschiedet, sind am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
  • Wesentliche Änderungen sind die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die aktuelle Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A 2019 (VOB/A).
  • Der geschätzte Schwellenwert, ab dem das Gesetz anzuwenden ist, wird von 10.000 Euro auf 20.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) erhöht.
  • Zuwendungsempfänger unterhalb der EU-Schwellenwerte werden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen.
  • Durch die Einführung einer Informations- und Wartepflicht wird mehr Transparenz geschaffen und Möglichkeiten für Rechtsschutz eröffnet.
  • Das Gesetz sieht außerdem eine Übergangsvorschrift zur Nutzung elektronischer Mittel vor. Gemäß § 17 Abs. 4 NTVergG findet § 38 Abs. 2 und 3 UVgO auf Vergaben, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2020 begonnen haben, keine Anwendung. Somit gelten für diese Verfahren die Regelungen von § 38 Abs. 1 UVgO, wonach der Auftraggeber festlegt, wie die Unternehmen ihre Teilnahmeanträge und Angebote einzureichen haben und die sonstige Kommunikation geführt wird.
Stand: 03.06.2024