Öffentliches Auftragswesen
FAQ-Liste zur Umsetzung der Clean Vehicles Directive in Deutschland
Die Dekarbonisierung des Verkehrs wird zukünftig auch mittels der öffentlichen Auftragsvergabe Unterstützung finden. Um dies zu forcieren, wurde im Juni 2021 das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie „Clean Vehicles Directive (CVD)“ in Kraft gesetzt.
Um Beschaffenden den Umgang mit dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge – Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) – sowie den darin enthaltenen Vorgaben zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Antwortenkatalog zu häufig gestellten Fragen veröffentlicht.
Das Gesetz gibt für Bund und Länder erstmals verbindliche Mindestziele bei der öffentlichen Beschaffung von Straßenfahrzeugen vor. Dabei wurde auch Beschaffungsquoten angesetzt, die leichte und schwere Nutzfahrzeuge einbeziehen, wurden angesetzt. Somit ist auch auf der Anbieterseite von Straßenfahrzeugen der Anreiz geboten, innovative Antriebsalternativen weiter zu entwickeln.
Das Gesetz gibt für Bund und Länder erstmals verbindliche Mindestziele bei der öffentlichen Beschaffung von Straßenfahrzeugen vor. Dabei wurde auch Beschaffungsquoten angesetzt, die leichte und schwere Nutzfahrzeuge einbeziehen, wurden angesetzt. Somit ist auch auf der Anbieterseite von Straßenfahrzeugen der Anreiz geboten, innovative Antriebsalternativen weiter zu entwickeln.
- BMVI: FAQs zu Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz
- Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge
(Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz – SaubFahrzeugBeschG) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB) - Clean Vehicles Directive- Richtline (EU) 2019/1161 des europäischen Parlamentes und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung saubererer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 584 KB)
Stand: 03.01.2023