Wettbewerbsrecht

IHK-Merkblatt: Abgemahnt – was nun?

Wettbewerbsverstöße sind in der Praxis keine Seltenheit. Im Fall eines Wettbewerbs­verstoßes ist mit einer Abmahnung zu rechnen; dies gilt auch dann, wenn der Verstoß nur aus Unwissenheit begangen wurde oder es sich nur um einen scheinbar kleinen Fehler z. B. bei gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten handelt. Mit dem am 2. Dezember 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs hat der Gesetzgeber auf zunehmende Missstände bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen reagiert und ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bekämpfung missbräuchlicher Abmahnungen in Kraft gesetzt. Das IHK-Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 119 KB) fasst die an Abmahnungen zu stellenden Voraussetzungen zusammen und gibt Tipps zum richtigen Verhalten im Fall einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
Stand: 08.03.2023