Recht und Steuern
Hinweis:
Die vom BMF veröffentlichten Vordruckmuster sind nicht online ausfüllbar.
Vordruckmuster der Umsatzsteuererklärung 2024 veröffentlicht
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 6. November 2023 die folgenden Vordruckmuster veröffentlicht:
- Umsatzsteuererklärung 2024 (USt 2 A)
- Anlage UN
- Anlage FV
sowie die Anleitungen zur Umsatzsteuererklärung 2024 (USt 2 E) und zur Anlage UN.
Das Vordruckmuster der Umsatzsteuererklärung 2024 enthält Änderungen hinsichtlich der Anwendung von Durchschnittssätzen für Land- und Forstwirte. Die weiteren Änderungen gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller bzw. drucktechnischer Art.
Hinweis:
Die vom BMF veröffentlichten Vordruckmuster sind nicht online ausfüllbar.
Stand: 29.07.2024