Recht und Steuern
Steuerfreie Ausfuhren im Reiseverkehr
Ausfuhrlieferungen von Unternehmern sind umsatzsteuerfrei. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verkäufe an Reisende aus Staaten außerhalb der Europäischen Union.
In einem Merkblatt informiert das Bundesfinanzministerium über die Mehrwertsteuerbefreiung für Ausfuhren im Reiseverkehr. Auch ein als Nachweisformular empfohlener „Ausfuhrkassenzettel“ ist abrufbar.
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2020 sind Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr bis auf Weiteres erst ab einem Rechnungsbetrag über 50 Euro steuerfrei.
Stand: 22.11.2023