Recht und Steuern

Richtsatzsammlung 2022: Aktuelle Vergleichskennzahlen für die Betriebsprüfung

Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel für die Finanzverwaltung, um Umsätze und Gewinne eines Gewerbebetriebes zu überprüfen und bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen. Eine Schätzung erfolgt insbesondere dann, wenn ein Steuerpflichtiger keine bzw. keine hinreichenden Angaben über Besteuerungsgrundlagen machen kann oder seine steuerlichen Mitwirkungspflichten verletzt, vgl. § 162 Abs. Abs. 2 S. 1 Abgabenordnung. Gleiches gilt bei mangelhaftem oder gar fehlendem Führen von Büchern und Aufzeichnungen.
Die Finanzverwaltung ermittelt die Kennzahlen für einzelne Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen. Die Richtsätze werden jährlich vom Bundesfinanzministerium überprüft und gegebenenfalls angepasst. Sie gelten nicht für Großbetriebe.
Die Richtsatzsammlung enthält Vergleichswerte für zahlreiche Wirtschaftsbereiche / Branchen. Ausgehend vom wirtschaftlichen Umsatz werden folgende Kennzahlen ermittelt:

Wirtschaftlicher Umsatz
./.
Waren-/Materialeinsatz
=
Rohgewinn I
(bei Handelsbetrieben)
./.
Fertigungslöhne
=
Rohgewinn II
(bei Fertigungsbetrieben)
./.
Allgemeine sachliche Betriebsaufwendungen
=
Halbreingewinn
./.
Besondere sachliche und personelle Betriebsaufwendungen
=
Reingewinn
Die Angabe der Kennzahlen erfolgt in Prozentsätzen, bezogen auf den wirtschaftlichen Umsatz, wobei jeweils ein oberer und unterer Grenzwert sowie ein Mittelsatz angegeben werden.
Liegt das Ergebnis eines Unternehmens deutlich unter dem Richtsatzwert, ist das allein kein Grund, um Umsatz und Gewinn um einen Zuschlag zu erhöhen. Der Betriebsprüfer wird jedoch versuchen, die Gründe für die Abweichung herauszufinden. Werden zusätzlich deutliche Mängel in der Buchführung festgestellt, wird der Prüfer den Gewinn erhöhen und sich dabei an den Werten der Richtsatzsammlung orientieren.
Stand: 06.08.2024