Gewerberecht

Produktakzessorische Versicherungsvermittlung - Befreiung von der Erlaubnispflicht

Gewerbetreibende, die Versicherungen als Ergänzung der im Rahmen ihrer Haupttätigkeit gelieferten Ware oder angebotenen Dienstleistungen vermitteln, haben unter den Voraussetzungen des § 34d Abs. 6 GewO die Möglichkeit, sich von der Erlaubnispflicht befreien zu lassen.
Hierunter fallen beispielsweise Kfz-Händler, die Versicherungen mit unmittelbarem Kfz-Bezug , wie z. B. Haftpflicht-, Teil-/Vollkasko-, Garantie-/Reparatur-, Verkehrsservice-, Mobilitäts-, Insassenunfallversicherungen und GAP-Deckungen vermitteln.
Sie unterliegen dennoch der Pflicht, sich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit unverzüglich als produktakzessorischer Versicherungsvermittler in das Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.
Bei der Antragstellung ist Folgendes zu beachten:
  • Für natürliche Personen nicht in das Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende, eingetragene Kaufleute (e. K.), Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und juristische Personen (GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), AG) sind unterschiedliche Antragsformulare zu verwenden.
  • Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter die Erlaubnis auf seinen Namen zu beantragen. Eine GbR oder Personenhandelsgesellschaft selbst kann nicht Inhaber einer Erlaubnis sein. Bitte verwenden Sie hierfür das Antragsformular für die natürliche Person.
  • Bei Gesellschaften mit der Rechtsform GmbH & Co. KG oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG ist grundsätzlich die Komplementär-GmbH oder -UG (haftungsbeschränkt) erlaubnispflichtig, nicht Geschäftsführer oder Kommanditist. In diesem Fall ist das Antragsformular für die juristische Person zu verwenden.
Antragsunterlagen für natürliche Personen (nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer, Gesellschafter von GbRs, in das Handelsregister eingetragene Kaufleute, OHGs und KGs):
Antragsunterlagen für eine juristische Person (GmbH, AG, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt):
Nachweis der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der für die Erlaubniserteilung notwendigen Berufshaftpflichtversicherung reichen Sie bitte das Bestätigungsschreiben ein, welches Ihnen das Versicherungsunternehmen zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde ausgestellt hat.
Gebühren
Für die Bearbeitung des Erlaubnis-/Registrierungsverfahrens wird eine Gebühr erhoben. Hierzu ergeht ein gesonderter Gebührenbescheid.
  • Gebührentarif (siehe Punkt 4 Versicherungsvermittlung und -beratung).
Stand: 02.03.2023