Gewerberecht

Eintragung von leitenden Mitarbeitern nach § 34d GewO

Erlaubnisinhaber nach § 34d GewO sind verpflichtet die Personen, die für die Vermittlung oder Beratung in leitender Position verantwortlich sind, unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. Änderungen der im Register gespeicherten Angaben sind der Registerbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Stand: 03.01.2023