Gewerberecht

Delegation der Sachkunde

Eine Delegation der Sachkunde ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller eine natürliche Person ist und
  • selbst Versicherungen vermitteln oder über Versicherungen beraten oder
  • für diese Tätigkeiten in der Leitung des Gewerbebetriebs verantwortlich ist.
Soweit bei einer juristischen Person ein oder mehrere Mitglieder der Geschäftsführung den für die Erlaubniserteilung erforderlichen Sachkundenachweis nicht selbst erbringen können oder wollen, besteht die Möglichkeit, den Nachweis der Sachkunde auf andere Personen im Unternehmen zu delegieren.
Stand: 29.07.2024