Gewerberecht

Änderung der Tätigkeitsart nach § 34d GewO

Nach erfolgter Erlaubniserteilung und Registrierung kann ein Wechsel vom Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Nummer 2 GewO zum Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 Nummer 1 GewO oder umgekehrt erfolgen. Das Antragsformular ist für natürliche und juristische Personen identisch.
Stand: 03.01.2023