Gewerberecht
Spielersperrsystem ab 1. Juli 2021
Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüStV 2021)) sieht in § 8 ein Spielersperrsystem seit dem 1. Juli 2021 vor.
Zur Teilnahme am Spielersperrsystem sind grundsätzlich alle legalen Spielangebote des Glücksspielstaatsvertrags verpflichtet. Im Bereich des gewerblichen Spiels sind damit betroffen:
- Betreiber von Spielhallen (mit Geld- und Warenspielgeräten)
- Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräten in Gaststätten
- Veranstalter (und Vermittler) von Sportwetten
- Anbieter von Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden
- Betreiber von Spielbanken
- Gewerbliche Spielvermittler
- Pferdewetten im Internet
- Buchmacher
- Veranstalter von Online-Casinospielen
- Veranstalter von Online-Poker
- Veranstalter von virtuellen Automatenspielen im Internet
Stand: 09.02.2024