Mit Stempel oder online

Mitgliedsbescheinigung

Eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer kann für die Vergabe öffentlicher Aufträge oder zur Vorlage bei Behörden sowie Unternehmen genutzt werden.
Die IHK Hannover bietet drei unterschiedliche Varianten von Mitgliedsbescheinigungen an.

1. Mitgliedsbescheinigung mit Dienstsiegel und Unterschrift für das Ausland:

Sofern Sie eine Mitgliedsbescheinigung als Dokument in Papierform mit Dienstsiegel und einer Unterschrift für das Ausland benötigen, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer IHK-Mitgliedsnummer an unsere Bescheinigungsstelle, E-Mail: zoll(at)hannover.ihk.de
Die IHK-Mitgliedsnummer finden Sie auf Ihrem Begrüßungsschreiben oder als sogenannte Debitorennummer in Ihrem Beitragsbescheid.
Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung gebührenpflichtig ist.

2. Kostenfreie Online-Mitgliedsbescheinigung (u. a. für Präqualifizierungsverfahren/Amtliches Verzeichnis):

Mitgliedsbescheinigungen, die keinen besonderen Anforderungen unterliegen (z. B. für ein Präqualifizierungsverfahren/Amtliches Verzeichnis), können Sie kostenfrei über den nachfolgenden Link abrufen.
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Für die Richtigkeit der Daten können wir keine Gewähr übernehmen. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Name oder Ihre Firma laut Handelsregister sowie Ihre Anschrift richtig erfasst sind. Bitte informieren Sie uns, falls unsere Daten von Ihren eigenen Daten abweichen, damit wir eine Überprüfung vornehmen können. Hierzu senden Sie bitte einfach eine kurze Nachricht mit Ihrer IHK-Mitgliedsnummer an mitgliedsbescheinigung(at)hannover.ihk.de.


3. Mitgliedsbescheinigung mit Dienstsiegel und Unterschrift oder mit Angabe des Unternehmensgegenstandes:

Sofern Sie eine Mitgliedsbescheinigung als Dokument in Papierform mit Dienstsiegel und einer Unterschrift oder der Angabe des Unternehmensgegenstandes benötigen, senden Sie bitte eine kurze Nachricht unter Angabe Ihrer IHK-Mitgliedsnummer an mitgliedsbescheinigung(at)hannover.ihk.de
Die IHK-Mitgliedsnummer finden Sie auf Ihrem Begrüßungsschreiben oder als sogenannte Debitorennummer in Ihrem Beitragsbescheid.
Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung gebührenpflichtig ist.
Stand: 04.05.2022