Weiterbildung während Kurzarbeit möglich nach Abstimmung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist in einer Pressemitteilung vom 16. Dezember darauf hin, dass bei Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden ab Januar bis zum 31. März 2022 zur Hälfte erstattet werden. Wenn die Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer unter bestimmten Voraussetzungen geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, werden die Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls zur Hälfte erstattet, so dass die Sozialversicherungsbeiträge bis März 2022 für diese Beschäftigten voll übernommen werden.
Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt Unternehmen, die ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit qualifizieren wollen, sich vor Beginn der Qualifizierung mit dem Arbeitgeber-Service der regionalen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.
Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der BA zusammengestellt:
Zudem finden Sie Informationen zum Kurzarbeitergeld auch auf der Webseite der IHK Hannover.
Stand: 09.06.2022