Online-Veranstaltung zur E-Rechnungspflicht ab 2025
Die Einführung der E-Rechnung kommt zum 1. Januar 2025 auf alle Unternehmen zu. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen zu können. Die Pflicht zum Versand von E-Rechnungen an unternehmerische Geschäftspartner wird bis zum 31. Dezember 2027 schrittweise eingeführt. Die E-Rechnung ist der erste Baustein hin zu einem bundes- und europaweiten Meldesystem für die Umsatzsteuer. Darüber hinaus soll die Digitalisierung in den Unternehmen vorangebracht werden.
Trotz zahlreicher Vorteile bringt die Umstellung auf E-Rechnungen auch Herausforderungen mit sich. Dazu gehören unter anderem, technische Anforderungen umzusetzen, die Integration in bestehende Systeme sowie die Schulung von Mitarbeitenden.
Die Online-Veranstaltung „Impulse für den Mittelstand: Die E-Rechnungen“ am 5. Dezember von 10 bis 11.30 Uhr bietet die Möglichkeit, sich mit den neuen Pflichten rund um die E-Rechnung ab 2025 vertraut zu machen. Ziel ist es, Unternehmerinnen und Unternehmern Wissen und Werkzeuge an die Hand zu geben, um die Einführung der elektronischen Rechnung zu meistern.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Weitere Details und Anmeldung:
Stand: 28.11.2024