Kurzarbeit: Erleichterter Zugang verlängert bis 30. Juni

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) teilt mit, dass durch Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld und die Öffnung des Kurzarbeitergeldbezugs für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bis zum 30. Juni 2023 verlängert wurden.
Die Verordnung regelt im Einzelnen:
  • Die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt für die Betriebe von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
  • auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld wird weiter vollständig verzichtet.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht.
  • Die Regelungen sind am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
Unter folgendem Link können Sie hierzu die Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 22. Dezember 2022 nachlesen: Weisung 202212024 vom 22.12.2022 – Kurzarbeitergeld – Verlängerung der Zugangserleichterungen
Stand: 19.07.2023