BMF veröffentlicht FAQ zur Einführung der E-Rechnung
Das Bundesfinanzministerium hat einen FAQ-Katalog zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 veröffentlicht. Im Vergleich zum BMF-Schreiben vom Oktober gibt es kaum neue Informationen.
Die wichtigsten Punkte aus den FAQ sind:
- Verpflichtung zur E-Rechnung: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland für B2B-Transaktionen elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen.
- Zulässige Formate: Die E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine maschinelle Verarbeitung ermöglicht. Zulässige Formate sind beispielsweise XRechnung und ZUGFeRD.
- Übertragungswege: Es gibt keine festgelegten Vorgaben für die Übermittlung von E-Rechnungen. Diese können per E-Mail, über elektronische Schnittstellen oder über Internetportale ausgetauscht werden.
- Leitweg-ID: Eine Leitweg-ID ist nur erforderlich, wenn eine E-Rechnung an eine Behörde gestellt wird. Für den B2B-Bereich ist sie nicht notwendig.
- Ausnahmen: Kleinunternehmer und bestimmte Transaktionen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, sind von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen. Auch für Rechnungen an Endverbraucher (B2C) gelten die Regelungen nicht.
- Archivierung: Elektronische Rechnungen müssen revisionssicher gespeichert werden, das heißt, sie müssen unveränderbar und für Steuerprüfungen zugänglich bleiben.
Die FAQ decken eine Vielzahl von Themen ab, darunter auch Aspekte, die im ursprünglichen BMF-Schreiben nicht behandelt wurden, wie zum Beispiel die Frage, wann eine Leitweg-ID erforderlich ist (Frage 6) oder dass E-Rechnungen ab 1. Januar 2025 via ELSTER eingereicht werden können (Frage 14).
Trotz der breiten Themenabdeckung bleiben die FAQ hinter den Erwartungen der Wirtschaft zurück und wiederholen im Wesentlichen die Aussagen des BMF-Schreibens vom 15. Oktober 2024. Es bleibt abzuwarten, inwieweit weitere Fragen in den FAQ geklärt werden.
Weitere Informationen zur E-Rechnung sowie Termine für kostenfreie Info-Veranstaltungen der niedersächsischen Industrie- und Handelskammern finden Sie über den folgenden Link:
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Stand: 26.11.2024