BMF veröffentlicht Entwurf eines Schreibens zur E-Rechnung

Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) sind bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 verpflichtend.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Verbänden am 13. Juni 2024 den Entwurf eines Anwendungsschreibens zur „Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025“ zur Stellungnahme übersandt. Da das Thema für die Wirtschaft von großer Bedeutung ist, wurde der Entwurf zudem allgemein zugänglich auf den Internetseiten des BMF veröffentlicht. Eine Stellungnahme hierzu kann ggf. über die Verbände erfolgen.

Neben den rechtlichen und technischen Grundlagen behandelt das Schreiben Einzelfragen zur Übermittlung, zum Empfang und zur Archivierung von E-Rechnungen sowie zum Vorsteuerabzug und zur Rechnungsberichtigung.

Die endgültige Veröffentlichung des BMF-Schreibens ist für den Beginn des IV. Quartals 2024 geplant.

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Stand: 26.06.2024