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Standardverträge erleichtern rechtssichere Vertragsgestaltung

Die deutsch-chinesische Rechtskommission, die für Rechtsfragen zuständige Arbeitsgruppe unter dem Dach des deutsch-chinesischen Gemischten Wirtschaftsausschusses unter der Ägide des Bundesministeriums für Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland (heute Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) und des Ministeriums für Außenhandel und Wirtschaftliche Zusammenarbeit der VR China (heute Ministry of Commerce), hat Standardverträge und Leitfäden erarbeitet, die Unternehmen in der Geschäftspraxis mit chinesischen Partnern zugrunde legen können. Eine englische Fassung der Musterverträge ist jeweils enthalten.
Der Standardvertrag für Liefergeschäfte bietet konkrete Hilfestellung bei Einkauf oder Verkauf nach China. Steht die Vergabe von Lizenzen an, unterstützt der Know How- und Patentlizenzvertrag konstruktive Vertragsverhandlungen. Die Joint Venture-Musterklauseln hingegen erleichtern es deutschen Unternehmen, umfassende, interessengerechte Regelungen zu verwenden und auch durchzusetzen.
Sie ermöglichen auch in der internationalen Vertragsgestaltung wenig erfahrenen Unternehmen, rechtliche Untiefen zu umschiffen und ein an den Ansprüchen der Vertragspartner ausgerichtetes Vertragswerk zu erarbeiten. Der semi-offizielle Charakter der Verträge macht es dem chinesischen Verhandlungspartner einfacher, auch schwierige Klauseln zu akzeptieren.
Im Einzelnen handelt sich um folgende Standardverträge:
  • Deutsch-chinesischer Standardvertrag für Liefergeschäfte;
  • Deutsch-chinesischer Standardvertrag für Knowhow- und Patentlizenzen;
  • Deutsch-chinesischer Joint Venture-Vertrag - Musterklauseln;
  • Guide to Mergers and Acquisitions in China - Volume I (in englischer Sprache).
Die Standardverträge können bei Germany Trade & Invest bezogen werden.
Stand: 07.09.2023