International
Neue Negativliste für ausländische Investitionen in China
Wie Germany Trade and Invest informiert, haben die die chinesische National Development and Reform Commission (NDRC) und das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) am 8. September 2024 eine neue Version der sogenannten Negativliste für ausländische Investitionen herausgegeben.
Die neue Fassung der landesweiten Negativliste für ausländische Investitionen in China tritt am 1. November 2024 in Kraft.
Die Negativlisten verbieten oder beschränken ausländische Investitionen in bestimmten Branchen. So wird in beschränkten Sektoren die Erfüllung bestimmter Bedingungen beziehungsweise Auflagen gefordert.
Die neue landesweite Liste besteht aus 29 gelisteten Bereichen in elf Sektoren und ist damit erneut kürzer als die bisherige Fassung vom 27. Dezember 2021, die seit 1. Januar 2022 in Kraft ist. Diese umfasst noch 31 Punkte. Nun werden die beiden letzten Beschränkungen im Fertigungsbereich gestrichen (vorher Abschnitt 3, Ziffern 6 und 7): die Vorgabe der Kontrolle des Publikationsdrucks durch die chinesische Partei sowie das Investitionsverbot in die Anwendung von Verarbeitungstechnologien im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite von GTAI. [Neue Negativliste für ausländische Investitionen in China | Rechtsmeldung | China | Investitionsrecht (gtai.de)]
Stand: 17.10.2024