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Vereinfachungen bei Entsendungen nach Belgien

Seit dem 1. Januar 2019 sind Selbstständige laut GTAI bei einer vorübergehenden grenzüberschreitenden Tätigkeit in Belgien nicht mehr verpflichtet, sich auf dem Portal Limosa anzumelden. Lediglich in den drei von den belgischen Behörden als Risikobereiche identifizierten Sektoren des Bau-, Reinigungs- und Fleischgewerbes bleiben die bisherigen Meldepflichten auch für Selbständige weiterbestehen.
Für die Meldepflichten bei der Entsendung von Arbeitnehmern ändert sich durch das neue Gesetz nichts. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, vor jedem Einsatz in Belgien die von ihnen entsandten Mitarbeiter über das Portal Limosa zu melden.
Die neuen Regelungen sind eine Reaktion auf ein Gerichtsurteil des EuGH vom 19. Dezember 2012, wonach eine derartige Meldepflicht ein Hindernis für den freien Dienstleistungsverkehr darstellt. Daraufhin hatte Belgien die Meldepflicht für Selbständige bereits modifiziert und weniger Angaben gefordert. Nun erfolgt eine weitere Erleichterung.
Weitere Informationen zum Ablauf und Regeln bei Entsendungen stehen auf unserer Internetseite:
Stand: 18.10.2024