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Österreich führt Digitalsteuer ein

Ab dem 1. Januar 2020 gilt in Österreich eine Digitalsteuer in Höhe von fünf Prozent auf Onlinewerbeleistungen. Dies teilt die GTAI aktuell mit. Ziel ist, die steuerliche Fairness in der Digitalwirtschaft voranzutreiben. Die Steuer soll als Ergänzung zu der bereits bestehenden Werbeabgabe auf konventionelle Medien (Printmedien, Rundfunk, Fernsehen und Plakate) dienen.
Für Onlinewerbeleistungen wie zum Beispiel Banner- oder Suchmaschinenwerbung, die nach dem 31. Dezember 2019 im Inland entgeltlich erbracht werden, wird eine Digitalsteuer von fünf Prozent des Entgelts, das der Onlinewerbeleister von seinem Auftraggeber erhält, fällig. Von den gesetzlichen Neuerungen betroffen sind Unternehmen, die innerhalb eines Wirtschaftsjahres einen weltweiten Umsatz von 750 Mio. Euro und zugleich einen Umsatz in Österreich von über 25 Mio. Euro rein aus der Durchführung von Onlinewerbeleistungen erzielen. Sind Unternehmen Teil einer multinationalen Unternehmensgruppe, so soll auf den Umsatz der Gruppe insgesamt abzustellen sein.
Stand: 02.11.2023