Schweiz
Entsendungen in die Schweiz: Verstöße werden teurer
Entsendebetriebe, die Mitarbeiter zur Dienstleistungserbringung in die Schweiz entsenden, müssen während der Entsendung die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen nach Schweizer Kriterien erfüllen.
Bislang wurden Verstöße gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen mit einer Verwaltungssanktion in Höhe von bis zu 5.000 Schweizer Franken gebüßt. Per 1. April 2017 ist bei einem Verstoß gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen folgendes möglich:
- Verwaltungssanktion in Höhe von 30.000 Schweizer Franken
- Arbeitsverbot von bis zu fünf Jahren (anstelle der Verwaltungssanktion)
Bei schweren Verstößen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen können die Verwaltungssanktion in Höhe von 30.000 Schweizer Franken und das Arbeitsverbot kumulativ ausgesprochen werden.
Für Rückfragen zu dieser Gesetzesänderung stehen die Kollegen der Handelskammer Deutschland-Schweiz (AHK Schweiz) zur Verfügung:
Dr. Marion Hohmann-Viol
Leiterin der Rechts- und Steuerabteilung
Handelskammer Deutschland-Schweiz
Tel. +41(0)44 283 61 77
E-Mail: marion.hohmannviol@handelskammer-d-ch.ch
http://www.handelskammer-d-ch.ch
Für Rückfragen zu dieser Gesetzesänderung stehen die Kollegen der Handelskammer Deutschland-Schweiz (AHK Schweiz) zur Verfügung:
Dr. Marion Hohmann-Viol
Leiterin der Rechts- und Steuerabteilung
Handelskammer Deutschland-Schweiz
Tel. +41(0)44 283 61 77
E-Mail: marion.hohmannviol@handelskammer-d-ch.ch
http://www.handelskammer-d-ch.ch
Stand: 26.07.2024