Produktstandards und Normen (CE/UKCA)
Ausfuhr von Produkten aus EU nach UK
Bisher war der 1.1.2022 Stichtag für die Umstellung von CE- auf das UKCA-Zeichen für den Warenvertrieb in UK. Am 24.08.2021 wurde entschieden, dass die CE-Kennzeichnung noch bis Anfang 2023 verwendet werden kann. Ausgenommen sind Medizinprodukte.
Die britische Regierung informiert über die Einführung der neuen UKCA Kennzeichnung (UK Conformity Assessed), die das CE-Zeichen auf dem britischen Markt ersetzen wird.
An den technischen Produktanforderungen sowie den Verfahren zur Konformitätsbewertung ändert sich zunächst nichts. Das Vereinigte Königreich übernimmt die bestehende EU-Gesetzgebung in nationales Recht. Die Europäischen harmonisierten Normen und Standards werden in „UK designated standards“ umgewandelt.
Das UKCA Label ist ab dem 1. Januar 2023 verpflichtend, wenn folgendes gilt:
- Das Produkt ist nur für den britischen Markt bestimmt;
- Das Produkt wird neu in der UK zugelassen;
- Das UKCA-Label ist gesetzlich vorgeschrieben;
- Eine Konformitätsbewertung ist durch eine benannte Stelle vorgeschrieben;
- Diese Konformitätserklärung wurde von einer britischen Konformitätsbewertungsstelle ausgestellt.
Die CE-Kennzeichnung behält ihre Gültigkeit bis 31.12.2022 wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die EU und UK Anforderungen stimmen überein;
- die Konformitätserklärung seitens einer EU/UK Prüfstelle ist vorhanden
Die britische Regierung hat einen Leitfaden veröffentlicht und informiert, welche Vorschriften für die Produktsicherheit in GB einzuhalten sind. „In den verschiedenen produktspezifischen Orientierungshilfen („Guidances“) stehen auch Informationen dazu, ob für die Zulassung bestimmter Produkte von nicht in GB ansässigen Herstellern eine sogenannte „Responsible Person“ mit Sitz in Großbritannien benannt werden muss, die ggü. den zuständigen Stellen in Großbritannien die Einhaltung der geltenden Vorschriften garantiert.
- Produktvorschriften, die unter die UKCA-Kennzeichnung fallen, gelten für: Spielzeugsicherheit, Sportboote und Wassermotorräder, Einfache Druckbehälter, Elektromagnetische Verträglichkeit, Nicht automatische Waagen, Messgeräte, Aufzüge, ATEX, Funkgeräte, Druckausrüstung, Persönliche Schutzausrüstung, Gasgeräte, Maschinen, Außengeräusche, Öko-Design, Aerosole, Elektrische Niederspannungsausrüstung, Beschränkung gefährlicher Stoffe.
- Produktvorschriften, die unter die UKCA-Kennzeichnungspflicht fallen und gesonderten Richtlinien unterliegen, gelten für: medizinische Geräte, Interoperabilität der Schiene, Bauprodukte und zivile Sprengstoffe.
- Gesonderte Kennzeichnungspflichten gelten für Chemikalien sowie für Lebensmittel und Getränke. Die britische Regierung weist darauf hin, dass alle erforderlichen Kennzeichnungen für Lebensmittel, die in GB verkauft werden, bis zum 30. September 2022 angepasst sein müssen
- Medizinprodukte: in ihrem Leitfaden “Regulating medical devices in the UK” weist die britische Regierung darauf hin, dass für CE-gekennzeichnete Medizinprodukte (Medical devices) eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2023 gilt, in der diese Produkte weiterhin in GB eingeführt werden dürfen. CE-Kennzeichnungen auf der Basis einer Selbsterklärung werden ebenfalls noch bis Ende Juni 2023 akzeptiert. Danach ist eine UKCA-Kennzeichnung verpflichtend. Eine doppelte (CE- und UKCA-) Kennzeichnung wird auch nach dem 1. Juli 2023 akzeptiert. Hersteller, die Medizinprodukte in GB vertreiben wollen, müssen sich grundsätzlich bei der MHRA-Behörde registrieren. Nicht in GB ansässige Hersteller sind verpflichtet, eine “UK Responsible Person”, also eine Verantwortliche Person mit Sitz in Großbritannien zu benennen
Achtung: Nordirland stellt einen Sonderfall dar, hier gelten weiterhin die EU und somit CE-Kennzeichnungen.
“UK Approved Bodies” bescheinigen Produkten, dass die in UK geltenden Vorschriften erfüllt werden. Des Weiteren listet die Datenbank der UK Market Conformity Assessment Bodies (UKMCAB) alle offiziellen Stellen auf, die Konformitätsbewertungen für den britischen Markt vornehmen können.
Hinweis: Die EU-Datenbak Acccess2 Markets informiert zu Zöllen, Ursprungsregeln und Produktanforderungen, die bei der Einfuhr von Waren in Drittländer gelten. Durch die Eingabe der Warentarif-Nummer, dem Herkunfts- sowie dem Bestimmungsland Ihrer Produkte erhalten Sie unter der Rubrik „Verfahren und Formalitäten“ die Land- und Produkt-spezifischen Informationen zu technischen Vorschriften, Normen und Konformitätsbewertungsverfahren.
Für Produkte, die nach UK eingeführt werden, muss ein in der UK ansässiger Importeur mit dessen Namen und Anschrift ausgewiesen werden. Der Importeur stellt sicher, dass die britischen Vorschriften hinsichtlich Sicherheit, Konformität, Verpackung und Etikettierung eingehalten werden. Hierfür kommen entweder eine eigene Betriebsstätte oder ein in der UK sitzender Zollvertreter in Betracht.
Für den Vertrieb von Medikamenten oder Kosmetikprodukten aus der EU nach GB muss eine “Responsible Person” mit Sitz in GB benannt werden, die im Auftrag des Herstellers Anforderungen an Zertifizierung und Produktsicherheit sicher stellen muss.
Einfuhr von Produkten aus UK in die EU
Mit der CE-Kennzeichnung wird nachgewiesen, dass ein Produkt (z.B. Spielwaren, Medizinprodukte) die in EU-Richtlinien festgelegten Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsanforderungen erfüllt. Erst dann darf es in allen Mitgliedstaaten der EU in Verkehr gebracht werden. Viele Unternehmen nehmen dafür die Dienste zugelassener Prüfinstitute in Anspruch und lassen sich von ihnen eine Konformitätsbescheinigung ausstellen. Diese Prüfstellen müssen ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben und von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats benannt worden sein („Benannte Stelle“). Mit dem Austritt des Vereinigten Königsreichs verlieren britische Institute ihren Status als „benannte Stelle“ und können dann keine in der EU gültigen Konformitätsbewertungen mehr vornehmen. Deutsche Importeure, die für ihre Produkte eine CE-Kennzeichnung benötigen, müssen sicherstellen, dass sie nach dem Brexit über ein in der EU gültiges Zertifikat für ihr Produkt verfügen.
Für Produkte, die durch eine britische Prüfstelle zertifiziert wurden, wird eine Re-Zertifizierung erforderlich. Bestehende Zertifikate können in ein anderes EU-Mitgliedsstaat übertragen werden. Die Re-Zertifizierungen haben durch eine in der EU “Benannten Stelle” zu erfolgen.
Die EU “Benannten Stellen” können in der Nando Datenbank abgerufen werden. Einen aktuellen Leitfaden für alle Richtlinien und Verordnungen zur CE-Kennzeichnung, den sogenannten Blue Guide, gibt es zum Herunterladen in deutscher Sprache.
Stand: 27.11.2023