Verkehr und Brexit
Informationen für Spediteure und gewerbliche Fahrer
Der European Shippers’ Council (ESC) informiert auf seiner Webseite zum einen über den konkreten Vorbereitungsstand der Zollbehörden in UK, FR, NL und BE sowie zu den erforderlichen Zolldokumenten an den jeweiligen Grenzzollstellen. Die Präsentationen der jeweiligen Zollvertreter bei einem ESC-Webinar am 12.11.2020 können Sie hier abrufen.
Die britische Regierung hat einen Leitfaden für Speditionsunternehmen und gewerbliche Fahrer veröffentlicht, die Waren zwischen Großbritannien (England, Schottland und Wales) und der Europäischen Union befördern. Der Leitfaden informiert Unternehmen über die neuen Arbeitsabläufe ab dem 1. Januar 2021 und gibt Hinweise unter anderem zu folgenden Punkten:
- welche Dokumente benötigt werden
- neue Regeln für das Verkehrsmanagement zu Häfen
- neue Grenzkontrollverfahren.
Auch der französische Zoll informiert über seine Vorbereitungsmaßnahmen für die Gewährleistung einer möglichst reibungsarmen Zollabfertigung an seinen Grenzzollstellen zum Vereinigten Königreich (VK). Hierzu zählen:
- ein Faltblatt " Import oder Export nach Brexit " übersetzt in englisch , deutsch und polnisch
- ein Faltblatt "a smart border for smart drivers", ebenfalls übersetzt in englisch , deutsch und polnisch
- die aktualisierte Version von "Preparing for Brexit" - Zollleitfaden (Version 12/11/20) auf englisch.
Auch der niederländische Zoll hat ein Faltblatt mit Hinweisen zur Abfertigung von Frachtsendungen in niederländischen Fährterminals veröffentlicht. Die Hinweise im Faltblatt sind unter anderem auf Deutsch verfasst. Kernaussage: Ohne vorab elektronisch erstellte Zolldokumente wird LKWs der Zugang zu den Fährterminals (z.B. in Rotterdam) verweigert.
Stand: 03.06.2024