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Lieferkettengesetz: So können Unternehmen sich vorbereiten

Das Bundeskabinett hat Anfang März 2021 den Entwurf eines „Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ beschlossen, kurz Sorgfaltspflichten- oder Lieferkettengesetz. Es soll in 2023 in Kraft treten und Rechtsklarheit für die Wirtschaft schaffen und die Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen stärken. Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden müssen danach sicherstellen, dass in ihren Lieferketten Menschenrechte geachtet werden und zwar inklusive der unmittelbaren Zulieferer. Ab 2024 werden bereits Unternehmen ab einer Größe von 1.000 Mitarbeitenden in das Gesetz einbezogen.

Nachfolgende Übersicht zeigt, wo Unternehmen weitere Informationen zum Themenkomplex Wirtschaft & Menschenrechte bekommen.
Leitfäden
Um den erfolgreichen Einstieg in das Thema Menschenrechte zu erleichtern, stellt das DGCN Unternehmen praxisorientierte Leitfäden für zur Verfügung. Zentrale Ressource hierfür sind die „5 Schritte zum Management der menschenrechtlichen Auswirkungen Ihres Unternehmens“, die konkrete Schritte zu Aufbau und Umsetzung einer Menschenrechtsstrategie aufzeigen. Zahlreiche weitere Leitfäden stehen auch in der Bibliothek des DGCN zur Verfügung.

Webinare
Das DGCN bietet regelmäßig kostenlose Webinare an, um Unternehmen bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt zu unterstützen. Eine Übersicht aller Webinare stehen im Veranstaltungskalender des DGCN.

Informationsplattform
Die Plattform MR Sorgfalt.de bietet einen thematischen Überblick und beschreibt konkrete Schritte und Handlungsfelder, um menschenrechtliche Sorgfalt im Unternehmen zu verankern. Das in die Plattform integrierte Human Rights Capacity Diagnostic hilft bei der Einschätzung der Managementkapazitäten für die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt und zeigt erste Handlungsfelder für Verbesserungen auf.
CSR Risiko-check
Der CSR Risiko-Check ist ein kostenloses Online-Tool für Unternehmen und Wirtschaftsakteure mit Aktivitäten in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das Tool von MVO bietet Unternehmen einen ersten Einstieg zur Einschätzung der lokalen Menschenrechtssituation sowie Umwelt-, Sozial- und Governancethemen.

Beratung
Persönliche Beratung durch das Team des Helpdesk „Wirtschaft & Menschenrechte“

FAQ
Fragen und Antworten für Unternehmen zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte

Unterstützung und Aufgaben des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das BAFA setzt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz um und kontrolliert, ob die betroffenen Unternehmen die gesetzlichen Sorgfaltspflichten angemessen erfüllen:
  • sie überprüfen, ob Unternehmen ihrer Berichtspflicht nachkommen
  • führen Kontrollen durch
  • stellen Verstöße fest, bzw. versuchen diese zu beseitigen und zu verhindern
  • verhängen Zwangs- und Bußgelder.
Um die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen, entwickelt und veröffentlicht das BAFA Handreichungen.
Informationen zum Management und Berichterstattung von CSR in Unternehmen, Tipps für Einsteiger, Erfahrungsberichte von Unternehmen sowie Beispiele für Branchen und Unternehmensbereiche. Eine erste Orientierung gibt der dazu wie nachhaltig Unternehmen aufgestellt sind, gibt der kostenlose CSR-Self-Check. Zu den Angeboten geht es hier.
Der Kompass Nachhaltigkeit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt Betriebe auf dem Weg hin zu einer sozial und ökologisch nachhaltigeren Beschaffung. Ein Self-Check ermöglicht eine Einschätzung darüber, wie nachhaltig das Beschaffungsmanagement des eigenen Unternehmens ist und identifiziert Optimierungspotenziale. Zur Implementierung eines nachhaltigen Beschaffungsmanagements erhalten Unternehmen weiterführende Informationen und Praxisbeispiele.

Stand: 02.11.2023