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Handelshemmnisse: Unternehmen können Probleme an Kommission melden

Unternehmer, denen der Zugang zu Märkten in Drittstaaten durch Handelsbarrieren oder Verstöße gegen die im Rahmen der EU-Handelsabkommen geltenden Arbeits- und Umweltstandards erschwert wird, können sich seit dem 16. November 2020 aktiv und unmittelbar bei der Europäischen Kommission beschweren. Dafür wurde ein neues Beschwerdesystem eingerichtet, das online unter dem Stichwort Access2Markets auf dem Webauftritt der Europäischen Kommission zu erreichen ist.
Access2Markets ist eine moderne Antwort der verstärkten Bemühungen Europas bestehende internationale Handelsabkommen effektiv in der Praxis durchzusetzen. Ein echter Fortschritt, weil alle relevanten Parteien, die von Handelshemmnissen oder der Verletzung von geltenden Verpflichtungen für die nachhaltige Entwicklung, einbezogen werden:
Mitgliedsstaaten, einzelne Unternehmen, Wirtschafts- und Handelsverbände, Organisationen der Zivilgesellschaft und EU-Bürger – beschweren kann sich auf Access2Markets jeder sofern auf einen konkreten Verstoß hingewiesen werden kann. Der muss dann natürlich auch dezidiert dargelegt werden – mitunter mit Einzelheiten über die Auswirkungen und Schwere des Verstoßes oder einer Auflistung bereits getroffener Maßnahmen zur Lösung des Problems.
Ein bisschen Aufwand – mit großer Wirkung. Laut EU-Kommission haben europäische Maßnahmen gegen Handelshemmnisse in Drittstaaten zwischen 2014-2018 Exporte im Wert von acht Milliarden Euro ermöglicht.

Stand: 20.06.2022