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Das Ursprungszeugnis - notwendiges Übel oder Eintrittskarte in fremde Märkte?

Die Industrie- und Handelskammer Hannover stellt in Hannover und den sechs Regionalgeschäftsstellen Ursprungszeugnisse und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen für die Unternehmen aus.
Diese Tätigkeit wurde den IHKs in Deutschland als Pflichtaufgabe durch den Gesetzgeber übertragen. Häufig ist den Unternehmen aber nicht bewusst, warum und wann diese Papiere im internationalen Handelsverkehr überhaupt erforderlich sind. Gleichzeitig treten Verwechslungen mit anderen Ursprungsdokumenten von der Zollverwaltung auf. Mancher betrachtet die Beantragung und Weiterleitung dieser Dokumente als (leider unumgängliche) bürokratische Schikane.

Zweck von Ursprungszeugnissen

In vielen Drittländern ist die Zulässigkeit einer Wareneinfuhr vom Nachweis des (nichtpräferenziellen) Ursprungs durch eine öffentliche Urkunde, das Ursprungszeugnis, abhängig. Liegt bei der Einfuhrverzollung kein Ursprungszeugnis vor, so kann die Ware nicht importiert werden und muss mit zum Teil erheblichen Kosten bis zur Beibringung des Dokumentes unter Überwachung der Zollverwaltung eingelagert werden. Manche Importstaaten verlangen Ursprungszeugnisse nur für bestimmte Warengruppen, andere Länder schreiben sie generell vor.

Die Festlegung des Warenursprungs ist notwendig für die Umsetzung mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen im Bestimmungsstaat, die vom Ursprung der Ware abhängen. Auch vom Einfuhrstaat verhängte Antidumpingmaßnahmen werden für konkrete Produkte aus bestimmten Ursprungsländern festgelegt.

Ursprungsregeln

Welches sind nun die Kriterien für die Ursprungseigenschaft einer Ware? Diese Frage stellt sich vor allem dann, wenn zwei oder mehr Länder an ihrer Herstellung beteiligt waren, sei es durch Bearbeitungsvorgänge oder durch Zulieferung von Vormaterialien unterschiedlichen Ursprungs.

Das europäische Zollrecht gibt darauf eine Antwort:
Ursprungsland ist das Land, in dem die Ware ihre letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung in einem dazu eingerichteten Unternehmen erfährt, die zu einem neuen Erzeugnis geführt hat oder zumindest eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt.

Wie beantrage ich ein Ursprungszeugnis?

Aufgabe der IHK-Mitarbeiter/innen ist es, diese Rechtsvorschriften korrekt anzuwenden. Sie befinden sich dabei in einem schwierigen Spannungsfeld zwischen der Aufgabe, Unternehmerinteressen wahrzunehmen und der Verpflichtung, die Rechtsvorschriften korrekt anzuwenden.

Probleme entstehen vor allem dann, wenn Ursprungszeugnisse für sog. Handelswaren beantragt werden. Hier muss die IHK einen Vornachweis des Lieferanten verlangen, aus dem sich die Ursprungslandbezeichnung ergibt.

Weltweit einheitliches Ursprungsrecht?

Die fortschreitende Globalisierung bedingt weltweit einheitlich geltende Kriterien für die Ursprungsbestimmung. Folgerichtig hat die WTO schon mit Abschluss der Uruguay-Runde den Mitgliedsstaaten den Auftrag erteilt, weltweit einheitliche Ursprungskriterien zu schaffen. Die Komplexität des Themas und die unterschiedlichen Interessenlagen der einzelnen Staaten haben einen Erfolg dieser Bemühungen bislang verhindert.

Service in der Region

Die IHK ist bestrebt, im Rahmen ihrer gesetzlichen Vorgaben die Ausstellung von Ursprungszeugnissen für die Unternehmen so einfach wie möglich zu gestalten. Als besonderer Service werden manuelle Ursprungszeugnisse auch von sechs Regionalgeschäftsstellen im IHK-Bezirk erteilt. Dieses in Deutschland nicht selbstverständliche Verfahren ermöglicht es, dass Unternehmen keine weiten Wege bis zur Bestätigungsstelle zurücklegen müssen und vor Ort qualifizierte Personen zur Beratung und Hilfestellung zur Verfügung stehen.

Ursprungszeugnisse online beantragen und bestätigen?
eUZ
Alternativ zur manuellen Beantragung steht nach Registrierung auch das elektronische Beantragungsverfahren (eUZ-Verfahren) zur Verfügung. Das eUZ-Verfahren ist einfach: Sie senden Ihre Außenhandelsdokumente (Ursprungszeugnisse, Rechnungen, Zertifikate etc.) über eine Webanwendung zur Bestätigung an Ihre IHK; die IHK erteilt nach der Prüfung elektronisch die Zustimmung zum Ausdruck der Dokumente auf Original-Vordrucken in Ihrem Unternehmen und übermittelt gleichzeitig mit der Bewilligung das IHK-Siegel als Faksimile. Ihre im manuellen Verfahren erforderliche Unterschrift auf dem Ursprungszeugnis-Antrag wird durch eine digitale Signatur mit Signaturkarte und PIN-Code ersetzt.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der IHK in Hannover sowie in den Geschäftsstellen gerne zur Verfügung:

Thomas Greiser
Dimitrij Segulov
  • Zollrecht, Exportkontrollrecht
  • Ein- und Ausfuhrverfahren
  • Warenursprung und Präferenzen
  • Zollseminare
  • Expertenforum Zoll und Import
  • Zollformulare
Tel.: 0511 3107-512
Tel.: 0511 3107-295
Fax: 0511 3107-500
thomas.greiser(at)hannover.ihk.de
dimitrij.segulov(at)hannover.ihk.de
Tina Huth
Manuela Dias
  • Bescheinigung von
    Ursprungszeugnissen und
    Handelsrechnungen auf nicht
    elektronischem Wege
  • Carnets ATA
Tel.: 0511 3107-428
Tel.: 0511 3107-324
Fax: 0511 3107-302
zoll(at)hannover.ihk.de
Andreas Demme
Rieke Schindler
Yvonne Winkler
  • Bescheinigung von
    Ursprungszeugnissen und
    Handelsrechnungen auf
    elektronischem Wege (eUZ)
Tel.: 0511 3107-219
Tel.: 0511 3107-432
Tel.: 0511 3107-299
Fax: 0511 3107-302
zoll(at)hannover.ihk.de


Stand: 26.09.2023