USA – Food & Supplements
USA-Workshop: Korrekt etikettiert ist halb gewonnen
In den USA gibt es gut und gerne 100.000 Nahrungsergänzungsmittel auf dem Markt. 1000 - 1500 neue Produkte werden jedes Jahr neu eingeführt -- Vitamine, Mineralien, Kräuter- und Pflanzenstoffe, Supplements für Fitness und Muskelaufbau, Probiotika, Omega-3-Fettsäuren etc. pp. Auch aus Deutschland. Die Größe des Marktes, die Vielfältigkeit der Absatzkanäle, das Interesse und die Aufgeschlossenheit der Bevölkerung machen den Markt für deutsche Hersteller und Händler so interessant. Und da Nahrungsergänzungsmittel qua US-Gesetz auch nicht als Arznei, dafür aber als Lebensmittel definiert werden, benötigen sie - bis auf wenige Ausnahmen - auch keine besonderen behördlichen Genehmigungen im Vorfeld. Die Food and Drug Administration (FDA) stellt hier auf die Verantwortlichkeit der Unternehmen, die Nahrungsergänzungsmittel herstellen oder vermarkten, ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass ihre Produkte sicher sind und dass die Angaben auf dem Etikett wahrheitsgemäß und fundiert sind.
Was aber heißt das?
Es heißt zum Beispiel, dass bestimmte Angaben verpflichtend auf dem Etikett von Nahrungsergänzungsmitteln zu kennzeichnen sind: Dazu gehören unter anderem: Nettofüllmenge, Portionsgröße, Liste der Inhaltsstoffe, Menge pro Portionsgröße, Prozentsatz des Tageswerts, und, und, und. Diese Angaben sind in der Industrie wohl geläufig. Aber Vorsicht: „Supplement Facts“ unterscheiden sich von „Nutrition Facts“. So müssen bei Nahrungsergänzungsmitteln beispielsweise nicht nur die vorhandenen Nährstoffe, sondern auch Kräuter, Pflanzenstoffe oder Aminosäuren deklariert werden. Den Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind, braucht es in den USA zwar nicht, aber ohne Disclaimer geht es in den meisten Fällen auch hier nicht: Eine Benachrichtigung der FDA - manchmal auch ein Haftungsausschluss auf dem Label - ist bei vielen Claims nicht nur erforderlich, sondern auch ratsam. Apropos Vorschriften: Die gibt es in einigen Fällen auch nur in bestimmten US-Bundesstaaten. Ein Gesetz wie die California Proposition 65 kann zum Beispiel besondere Regelungen für Aloe vera oder Goji ausweisen, obwohl es in den USA generell keine besondere Vorschrift für pflanzliche Stoffe gibt.
Um die Absatzchancen deutscher Unternehmen auf dem US-Markt zu erhöhen und aufwendige spätere Prüfungen und Korrekturen der Labels zu vermeiden, hat die IHK Hannover mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft einen Online-Workshop konzipiert, der hilft, die eigenen Etiketten von Nahrungsergänzungsmitteln US-Markt-konform zu gestalten:
Wie, das erklärt, zeigt und überprüft Gisela Leon, EAS Consulting Group mit den Teilnehmenden. Aus den USA, aber als deutsche Muttersprachlerin und mit mehr als 17 Jahren Erfahrungen in der Überprüfung deutscher Labels von Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsprodukten und Kosmetika für den US-Markt. Dies am 11. und 12. November jeweils von 12:30 Uhr bis 17:00 Uhr mit Fokus auf die verpflichtende Kennzeichnung für Nahrungsergänzungsmittel laut FDA-Vorgaben. Der dritte und letzten Tag, (13.11., 12:30 bis 18:00 Uhr) ist für die Claims reserviert. Weitere Details finden Sie in dem beigefügten Veranstaltungsflyer sowie im IHK-Veranstaltungskalender (Dok.-Nr. 16072).
Da der Workshop viel Raum für die Beispiele und die Klärung von Fragen aus der Praxis bietet, ist die Zahl der Teilnehmenden begrenzt. Eine Anmeldung sollte bis spätestens 28. Oktober erfolgen.
Stand: 15.10.2024