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Export: Forfaitierungsgarantie erleichtert Kreditfinanzierung für Small Tickets

Die Exportkreditgarantien des Bundes sind ein zentrales Instrument zur Stärkung von deutschen Unternehmen im Auslandsgeschäft. Diese sogenannten Hermesdeckungen schützen Unternehmen vor Zahlungsausfällen und erleichtern die Finanzierung von Geschäften im Ausland. Machen Geschäfte im Ausland manchmal sogar erst möglich.
Seit dem 1. Juli 2023 erleichtert der Bund deutschen Exportunternehmen die Finanzierung und Absicherung von Small Tickets, also Geschäften mit Auftragswerten unter 10 Mio. Euro, mit dem Ausland. Neben der bereits existierenden Lieferantenkreditdeckung kann nun verknüpfend eine Forfaitierungsgarantie beantragt werden.
Für viele Unternehmen ist dies eine wirklich positive Nachricht. Hatte man es in der Vergangenheit doch recht schwer, kleinvolumige Geschäfte durch staatliche Exportkreditgarantien abzusichern: Der Prüfaufwand stand für viele Banken nicht im Verhältnis zu den geringen Kreditvolumina. Andere zeigten sich aufgrund des hohen Ausfallrisikos generell zurückhalten beim Ankauf von Kreditforderungen.
Mit der neuen Forfaitierungsgarantie kann das aus wirtschaftlichen und politischen Gründen resultierende Zahlungsausfallrisiko eines bundesgedeckten Lieferantenkredits den Kreditinstituten nun aber abgenommen werden. Die Rechtsbeständigkeitsrisiken werden vom Bund über die Forfaitierungsgarantie gegenüber dem Kreditinstitut zu 80 Prozent abgesichert; der eigentliche Forderungsausfall ist für das Exportunternehmen im Rahmen der Lieferantenkreditdeckung zu 95 Prozent gedeckt.
Das neue Instrument der Forfaitierungsgarantie wird also ausschließlich in Kombination mit einer Lieferantenkreditdeckung angeboten. Und sie ist auf 10 Mio. Euro Auftragswert der forfaitierten Geschäfte begrenzt. Profitieren werden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen auch durch die Entlastung ihrer Kreditlinien, die die Kombination dieser Instrumente ermöglicht. Durch den Verkauf der Kreditforderung an ein Kreditinstitut sind sie nicht mehr gezwungen den Lieferantenkredit bis zur Tilgung in ihrer Bilanz halten, sondern erhalten direkt die entsprechende Summe. Und haben auf diese Weise eine größere Liquidität.
Die Forfaitierungsgarantie startete am 1. Juli 2023 mit einer dreijährigen Pilotphase bis zum 30. Juni 2023 und wird nach deren Ablauf vom Bund evaluiert.
Weitere Details und Konditionen des neuen Instruments finden sich unter dem Stichwort Fortfaitierungsgarantie auf den Webseiten Exportkreditgarantien.de.
Stand: 06.09.2024