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ATLAS: Änderungen an den Arten des Geschäftes zum 1. Januar 2022

Die neuen europäischen Rechtsgrundlagen der Außenhandelsstatistik brachten zum 1. Januar 2022 einige Änderungen mit sich.
In Zollanmeldungen ist eine neue Liste der Arten des Geschäfts (AdG) anzuwenden. Enthalten ist die neue Liste in dem Anhang I Teil C Tabelle 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197.

Von den Änderungen der AdG ist insbesondere der Handel mit Privatpersonen betroffen. Die bereits bekannte Geschäftsart 11 ist geblieben, sie ist allerdings nur im B2B-Bereich zu verwenden. Ist einer der Vertragspartner eine Privatperson, so ist nun die Codierung 12 zu nehmen.

Eine Übersicht über die Änderungen bietet der Leitfaden des Statistischen Bundesamtes.

ATLAS-seitig konnten die Änderungen allerdings erst zum 15. Januar 2022 umgesetzt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die bisher bekannten Codes zu verwenden. Darauf wies der Deutsche Zoll in der ATLAS-Teilnehmerinformation 0232/2021 vom 13. Oktober 2021 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 295 KB) hin.
Stand: 22.01.2024