Umwelt

Immissionsschutzgesetz novelliert - Genehmigungsverfahren werden optimiert

Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist im Juli 2024 in Kraft getreten. Als zentraler Baustein des deutschen Anlagenzulassungsrechts regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz die Zulassung und Änderung von Anlagen, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und die Allgemeinheit haben können.
Neu als Schutzgut ins Gesetz aufgenommen worden ist das Klima. Insgesamt werden die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gestrafft. Dafür sind vor allem die Regelungen des Genehmigungsverfahrens in § 10 BImSchG überarbeitet worden. Unter anderem sollen Genehmigungsbehörden künftig eine elektronische Antragstellung fordern und die Genehmigungsverfahren digitalisiert werden können. Auch die Behördenbeteiligungsverfahren werden beschleunigt.
Auf Antrag werden durch die Genehmigungsbehörde Projektmanager auf Kosten des Vorhabenträgers mit der Durchführung von bestimmten Verfahrensschritten beauftragt. Mit der Novelle wird außerdem das Repowering von Windenergieanlagen vereinfacht und zum Ausbau der erneuerbaren Energien beigetragen.
Stand: 21.08.2024