Umwelt

REACH: Erzeugnis-Broschüre aktualisiert

Die aktualisierte Broschüre Erzeugnisse des REACH-Helpdesks informiert, welche Pflichten Hersteller, Importeure und Händler von Erzeugnissen im Rahmen der europäischen Chemikalienpolitik REACH haben. Erzeugnisse sind nach der entsprechenden Verordnung Gegenstände, die bei ihrer Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhalten, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung die Funktion bestimmt.
Zum Beispiel gibt es Informations- und Mitteilungspflichten, wenn Stoffe, die besonders besorgniserregend sind, in einem Anteil von mehr als 0,1 Massenprozent und in einer Menge von insgesamt mehr als 1 Tonne pro Jahr in Erzeugnissen enthalten sind (Art. 7 und 33 der REACH-Verordnung) - weitere Informationen: Internetseite des REACH-Helpdesks
Auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur und des REACH-Helpdesks finden Sie die Liste mit Kandidatenstoffen
Stand: 21.02.2023