Umwelt
Verpackungsentsorgung in Schweden: Service für Versandhandel
Zum 1. Januar 2023 sind auch in Schweden wichtige Regelungen in Kraft getreten, die vor allem den Versandhandel von Deutschland nach Schweden betreffen. Als Hersteller gelten seit 2019 diejenigen, die ein verpacktes Produkt in Schweden in Verkehr bringen. Seit 2021 sind diese Unternehmen auch dazu verpflichtet, sich bei der schwedischen Umweltbehörde zu registrieren und eine jährliche Registrierungsgebühr zu entrichten.
Wenn ein Unternehmen aus einem Land außerhalb Schwedens ein verpacktes Produkt oder eine Verpackung an einen Endverbraucher oder eine Privatperson im Versandhandel / E-Commerce in Schweden verkauft, unterliegt der Verkäufer den Rechtsvorschriften der erweiterten Herstellerverantwortung. Die Deutsch-Schwedische Handelskammer bietet Unternehmen, die von der neuen Herstellerverantwortung betroffen sind, einen besonderen Service:
Das Meldeverfahren gegenüber einer schwedischen Recyclingorganisation wird abgewickelt und auch in Zusammenarbeit mit der Recyclingorganisation das Reporting an das schwedische Verpackungsregister übernommen. Geholfen wird auch bei der Registrierung bei der Umweltbehörde. Für weitere Information:
Das Meldeverfahren gegenüber einer schwedischen Recyclingorganisation wird abgewickelt und auch in Zusammenarbeit mit der Recyclingorganisation das Reporting an das schwedische Verpackungsregister übernommen. Geholfen wird auch bei der Registrierung bei der Umweltbehörde. Für weitere Information:
DIHK-Broschüre: Umgang mit Verpackungen in Europa
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat Anfang 2023 eine Broschüre herausgegeben, die auf die unterschiedlichen Regelungen in 24 europäischen Ländern eingeht. Zu den Ländern gehört auch Schweden. Beantwortet werden die Fragen: Wer unterliegt den verpackungsrechtlichen Bestimmungen? Welche Verpackungen fallen in den Anwendungsbereich? Welche Kennzeichnungs- und Sonderregelungen gibt es?
• DIHK
Stand: 13.09.2024