DIHK bewertet Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Klima- und Transformationfonds
Mit einem Mitte November 2023 verkündeten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit den Regelungen zur Schuldenbremse des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig ist.
Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des Klima- und Transformationsfonds (KTF) um 60 Milliarden Euro reduziert. Der KTF ist ein wichtiges Instrument zur Finanzierung der Energiewende und des Klimaschutzes (unter anderem EEG-Anlagen, Elektromobilität, Eisenbahninfrastruktur, Halbleiterproduktion, Wasserstoff und Strompreiskompensation).
Der Wirtschaftsplan für den KTF muss neu aufgestellt werden. Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren. Die geplanten Regelungen zur Reduzierung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sind wohl erst einmal nicht betroffen.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer gibt in einem Rundschreiben einen ersten Überblick über die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils.
- DIHK-Rundschreiben zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 213 KB)
- Bundesregierung: Informationen zum Klima- und Transformationsfonds
- Wichtige Informationen zur Haushaltssperre
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Stand: 07.06.2024