Energie

Carbon Border Adjustment Mechanism: Übergangsphase läuft

Seit Oktober 2023 läuft die Übergangsphase des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Die EU-Verordnung 2023/956 und die Durchführungsverordnungen 2023/1773 regeln ein neues CO2-Grenzausgleichssystem, das bei der Einfuhr von bestimmten Waren den verursachten CO2-Emissionen Rechnung trägt. Der CBAM soll der Gefahr der Verlagerung von Emissionen vorbeugen. Ab 2026 gelten die CBAM-Regelungen dann vollständig.
Während der Übergangsphase haben die Unternehmen vor allem Berichtspflichten zu erfüllen. Betroffene Sektoren: Zement, Strom, Düngemittel, Eisen und Stahl, Aluminium sowie Chemikalien/Wasserstoff. Der erste Bericht mit Angaben zu den im vierten Quartal 2023 importierten Waren ist bis zum 31. Januar 2024 zu übermitteln.
Folgende Informationen geben einen ersten Überblick:
Stand: 10.06.2024