Gründung, Sicherung, Nachfolge

Förderung von Unternehmensberatungen

Mit dem Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ besteht für kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit, sich die Kosten für eine Unternehmensberatung anteilig durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstatten zu lassen. Ziel des Förderprogramms ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen, können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern rund um Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.
Die ausgewählte Beraterin bzw. der ausgewählte Berater müssen ihren überwiegenden Geschäftszweck im jeweiligen Beratungsbereich haben – und gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die erforderliche Beratungsqualität nachgewiesen haben.
Kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können mit Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen gefördert werden. Dabei werden im Gebiet der IHK Hannover Beratungskosten bis zu einer Höhe von 3.500 Euro mit 50 % gefördert – sprich der maximale Zuschuss beträgt 1.750 Euro. Antragstellende können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer 2023 – 2026.
Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen zur Antragstellung ein vorheriges Gespräch mit einem Regionalpartner – zum Beispiel mit der IHK Hannover - nachweisen.
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Konzeptionell beinhaltet eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens, die Benennung der ermittelten Schwachstellen und darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis unter Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.
Eine der eingeschalteten Leitstellen – zum Beispiel die Leitstelle KMU-Beratung der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) - prüft den Antrag vor und informiert die Antragstellendenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Nach Durchführung der Beratung muss der Verwendungsnachweis nebst Anlagen innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden.
Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Weiterführende Informationen zur Beratungsförderung:
Beratungsförderung: Informationsgespräch für Mitgliedsunternehmen der IHK Hannover
Vereinbaren Sie einen Termin mit einer Ansprechpartnerin bzw. einem Ansprechpartner Ihrer IHK:
Stand: 13.11.2024