Gründung, Sicherung, Nachfolge
Gründungszuschuss
Um den Gründungszuschuss zu erhalten, muss eine fachkundige Stelle (z. B. die IHK) bestätigen, dass das Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat. Ein aussagekräftiger Businessplan ist daher stets zu erstellen. Darüber hinaus müssen Arbeitslose bei Antragstellung noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen ALG I haben.
Auch Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld (ALG II bzw. Hartz IV) können bei den Grundsicherungsstellen (Jobcenter und Optionskommunen) eine Bezuschussung – das sogenannte Einstiegsgeld – beantragen. Die Gewährung liegt im Ermessen des Trägers der Grundsicherung vor Ort; ein Anspruch auf Förderung besteht folglich nicht. Das Einstiegsgeld richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Gefördert werden maximal 75% des Regelbedarfs. Eine Förderung bis zu 24 Monaten ist möglich, in der Regel wird das Einstiegsgeld zunächst für 12 Monate gewährt.
Eingliederungszuschuss
Zuschüsse zur Unternehmensberatung
Zuschüsse
Überblick Zuschüsse
Zuschüsse können dazu beitragen, betriebliche Ziele zu erreichen und Projekte zu finanzieren. Da Zuschüsse grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden müssen, sind sie sehr lukrativ, aber auch entsprechend rar gesät. An dieser Stelle wird ein Überblick gegeben, welche Zuschüsse in Niedersachsen für Gründungsvorhaben und Vorhaben etablierter Unternehmen in Frage kommen.
Niedersachsen Invest
Niedersachsen hat Investitionsförderprogramme für Unternehmen zur Beschleunigung der Transformationsprozesse hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft im Juli 2023 neu aufgelegt. Anträge für die beiden Förderprogramme „Niedersachsen Invest GRW“ sowie „Niedersachsen Invest EFRE“ können direkt bei der NBank gestellt werden.
Gefördert werden Investitionen zu Kapazitätserweiterungen, wenn damit auch innovative Aspekte und Digitalisierungsanstrengungen verbunden sind. Je nach Unternehmensgröße und Investitionsort gibt es Zuschüsse von 10 bis 35 Prozent der Ausgaben. Für CO2-minimierende Zusatzinvestitionen können darüber hinaus höhere anteilige Zuschüsse von bis zu 65 Prozent gewährt werden.
Gefördert werden Investitionen zu Kapazitätserweiterungen, wenn damit auch innovative Aspekte und Digitalisierungsanstrengungen verbunden sind. Je nach Unternehmensgröße und Investitionsort gibt es Zuschüsse von 10 bis 35 Prozent der Ausgaben. Für CO2-minimierende Zusatzinvestitionen können darüber hinaus höhere anteilige Zuschüsse von bis zu 65 Prozent gewährt werden.
Bereitgestellt wird die Förderung zum einen aus der von Bund und Land finanzierten Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) und ergänzend aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Während im GRW-Fördergebiet CO2-mindernde Zusatzinvestitionen optional mit gefördert können werden, sind diese im EFRE-Gebiet für eine Förderung verpflichtend.
GRW-Fördergebiete im Gebiet der IHK Hannover sind die Landkreise Diepholz, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Holzminden, Nienburg (Weser), Northeim und Schaumburg. EFRE-Gebiete sind der Landkreis Hildesheim und die Region Hannover.
Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und wie die Antragstellung erfolgt, wird auf der Internetseite der NBank erläutert:
Als Ergänzung zu dem „Niedersachsen Invest (GRW)“ können Unternehmen mit dem ERP-Förderkredit KMU der KfW in der Variante „Fördergebiet“ besonders günstige Darlehen bekommen.
Zuschüsse der Agentur für Arbeit bzw. der Grundsicherungsstellen
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig macht, kann unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten. Der Gründungszuschuss richtet sich an Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) I, das Einstiegsgeld an Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld (ehemals ALG II). Bei Neueinstellungen von Arbeitslosen können zudem unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Eingliederungszuschüsse gewährt werden.
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig macht, kann unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten. Der Gründungszuschuss richtet sich an Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) I, das Einstiegsgeld an Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld (ehemals ALG II). Bei Neueinstellungen von Arbeitslosen können zudem unter bestimmten Voraussetzungen sogenannte Eingliederungszuschüsse gewährt werden.
Gründungszuschuss
Mit dem Gründungszuschuss können Gründerinnen und Gründern, die aus der Arbeitslosigkeit kommen, geholfen werden, die schwierige Startphase zu überbrücken.
Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Phasen: In der ersten Phase kann dem Gründer sechs Monate lang das Arbeitslosengeld fortgezahlt werden. Hinzu kommt eine monatliche Pauschale von 300 €. Nach Ablauf dieser sechs Monate kann dann (auf Antrag) für weitere neun Monate nur noch die Pauschale von 300 € monatlich ausgezahlt werden. Insgesamt beträgt der Förderzeitraum damit 15 Monate. Die Förderung liegt im Ermessen der Arbeitsagenturen.
Um den Gründungszuschuss zu erhalten, muss eine fachkundige Stelle (z. B. die IHK) bestätigen, dass das Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat. Ein aussagekräftiger Businessplan ist daher stets zu erstellen. Darüber hinaus müssen Arbeitslose bei Antragstellung noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen ALG I haben.
Auch Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld (ALG II bzw. Hartz IV) können bei den Grundsicherungsstellen (Jobcenter und Optionskommunen) eine Bezuschussung – das sogenannte Einstiegsgeld – beantragen. Die Gewährung liegt im Ermessen des Trägers der Grundsicherung vor Ort; ein Anspruch auf Förderung besteht folglich nicht. Das Einstiegsgeld richtet sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft. Gefördert werden maximal 75% des Regelbedarfs. Eine Förderung bis zu 24 Monaten ist möglich, in der Regel wird das Einstiegsgeld zunächst für 12 Monate gewährt.
Eingliederungszuschuss
Die Arbeitsagentur kann sowohl Gründerinnen und Gründern als auch etablierten Unternehmen, die die Einstellung bislang Arbeitsloser planen, Eingliederungszuschüsse gewähren. Dabei gilt die Faustformel, dass die Bezuschussung umso höher ausfällt, je schwerer jemand am Arbeitsmarkt vermittelbar ist. Die Zuschüsse dienen dem Ausgleich von erwarteten Minderleistungen, die beispielsweise auf Grund einer längeren Arbeitslosigkeit, einer Behinderung, einer geringen Qualifikation oder des Alters bestehen können. Allein die Arbeitslosigkeit der künftigen Arbeitnehmerin bzw. des künftigen Arbeitnehmers stellt jedoch keinen hinreichenden Grund für eine Förderung dar. Entscheidend ist vielmehr das Vorliegen von Vermittlungshemmnissen, die einen konkreten Wettbewerbsnachteil für den Betroffenen bedeuten.
Zuschüsse zur Unternehmensberatung
Mit dem Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ besteht für kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit, sich die Kosten für eine Unternehmensberatung anteilig durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstatten zu lassen. Ziel des Förderprogramms ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen, können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern rund um Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die ausgewählte Beraterin bzw. der ausgewählte Berater müssen ihren überwiegenden Geschäftszweck im jeweiligen Beratungsbereich haben – und gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die erforderliche Beratungsqualität nachgewiesen haben.
Kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können mit Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen gefördert werden. Dabei werden im Gebiet der IHK Hannover Beratungskosten bis zu einer Höhe von 3.500 Euro mit 50 % gefördert – sprich der maximale Zuschuss beträgt 1.750 Euro. Antragstellende können innerhalb der Geltungsdauer dieser Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb dieser Richtliniendauer 2023 – 2026.
Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen zur Antragstellung ein vorheriges Gespräch mit einem Regionalpartner – zum Beispiel mit der IHK Hannover - nachweisen.
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Konzeptionell beinhaltet eine am Beratungsauftrag orientierte Analyse der Situation des Unternehmens, die Benennung der ermittelten Schwachstellen und darauf aufbauend konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis unter Bezugnahme auf die Gleichstellungsperspektive, Aspekte der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der ökologischen Nachhaltigkeit.
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.
Eine der eingeschalteten Leitstellen – zum Beispiel die Leitstelle KMU-Beratung der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) - prüft den Antrag vor und informiert die Antragstellendenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Nach Durchführung der Beratung muss der Verwendungsnachweis nebst Anlagen innerhalb der 6-Monats-Frist ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden.
Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
Weiterführende Informationen zur Beratungsförderung:
Beratungsförderung: Informationsgespräch für Mitgliedsunternehmen der IHK Hannover
Vereinbaren Sie einen Termin mit einer Ansprechpartnerin bzw. einem Ansprechpartner Ihrer IHK:
Vereinbaren Sie einen Termin mit einer Ansprechpartnerin bzw. einem Ansprechpartner Ihrer IHK:
- IHK Hannover, Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover, Irina Fix, Tel: 0511 3107-271, E-Mail: irina.fix@hannover.ihk.de
- IHK Geschäftsstelle Göttingen, Raphael Schucht, Bürgerstraße 21, 37073 Göttingen, Tel. 0551 70710-0, E-Mail: raphael.schucht@hannover.ihk.de
- IHK Geschäftsstelle Hameln, Annina Häfemeier, HefeHof 25, 31785 Hameln, Tel. 05151 9369-601, E-Mail: annina.haefemeier@hannover.ihk.de
- IHK Geschäftsstelle Hildesheim, Hans-Joachim Rambow, Hindenburgplatz 20, 31134 Hildesheim, Tel. 05121 105-159, E-Mail: hans-joachim.rambow@hannover.ihk.de
- IHK Geschäftsstelle Nienburg, Andreas Raetsch, Lange Str. 18, 31582 Nienburg, Tel. 05021 6023-0, E-Mail: andreas.raetsch@hannover.ihk.de
- IHK Geschäftsstelle Stadthagen, Martin Wrede, Bahnhofstraße 31, 31655 Stadthagen, Tel. 05721 9720-0, E-Mail: martin.wrede@hannover.ihk.de
- IHK Geschäftsstelle Bruchhausen-Vilsen, Constantin von Kuczkowski, Bahnhofstr. 64; 27305 Bruchhausen-Vilsen, Tel: 04252 75198-0 , E-Mail: constantin.vonkuczkowski@hannover.ihk.de
Zuschüsse auf Landkreisebene
Weitere Informationen zu dem Förderprogramm des Landkreises Diepholz finden Sie HIER.
Ansprechpartner/in für die Beratung bei Ihrer IHK:
Ansprechpartner/in für die Beratung bei Ihrer IHK:
IHK Geschäftsstelle Bruchhausen-Vilsen, Constantin von Kuczkowski, Bahnhofstr. 64; 27305 Bruchhausen-Vilsen, Tel: 04252 75198-0,
E-Mail: constantin.vonkuczkowski@hannover.ihk.de
E-Mail: constantin.vonkuczkowski@hannover.ihk.de
Ansprechpartner/in für die Beratung bei Ihrer IHK:
IHK Geschäftsstelle Hameln, Annina Häfemeier, HefeHof 25, 31785 Hameln, Tel. 05151 9369-601, E-Mail: annina.haefemeier@hannover.ihk.de
Stand: 13.11.2024