Gründung, Sicherung, Nachfolge

Einstiegsinformationen Förderprogramme

Überblick: Vier Grundmuster der Finanzierungshilfen

In Niedersachsen steht Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmen eine Vielzahl an öffentlichen Förderprogrammen zur Verfügung. Dabei fällt die Orientierung nicht leicht. Im Folgenden soll daher die Struktur öffentlicher Finanzierungshilfen dar­gestellt werden. So können grundsätzlich vier Grundmuster von Finan­zierungshilfen unterschieden werden:
  • Zuschüsse
  • Darlehen
  • Bürgschaften (Haftungsfreistellungen, Garantien)
  • Beteiligungen

Voraussetzungen

Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Vielmehr ist die Gewährung eines Förderprogramms davon abhängig, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
  • Antragstellende müssen förderberechtigt sein (einige Programme schließen z. B. bestimmte Branchen, etablierte oder große Unternehmen aus)
  • das Vorhaben muss (volkswirtschaftlich) förderwürdig und (betriebswirtschaftlich) vertretbar sein
  • der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden
  • die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
  • Verwendungsnachweise sind zu führen
Allerdings gelten diese Voraussetzungen zwar für die meisten, keineswegs aber für alle Förderprogramme. Folglich sollte stets die jeweilige Fördericht­linie beachtet werden, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Von besonderer Bedeutung ist die Unternehmensgröße. So können die meisten Förderprogramme nur von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beantragt werden. Diese werden nach einer EU-Bestimmung folgen­dermaßen definiert:
  • Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie max. 2 Mio. € Jahres­umsatz oder 2 Mio. € Bilanzsumme
  • Kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie max. 10 Mio. € Jahres­umsatz oder 10 Mio. € Bilanzsumme
  • Mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie max. 50 Mio. € Jahres­umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme
Alle Unternehmen, die diese Größenordnung – ggf. auch durch Einbe­ziehung verbundener Unternehmen – übertreffen, zählen zu den großen Unternehmen und sind damit von fast allen Programmen ausgeschlossen.

Beihilfen

Förderprogramme (Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen) können auch als Beihilfen (Subventionen) bezeichnet werden. Diese sind nach dem EG-Vertrag grundsätzlich verboten, da sie negative Aus­wirkungen auf den (innergemeinschaftlichen) Wettbewerb haben können. Die Vielzahl öffentlicher Finanzierungshilfen basiert deshalb auf ent­sprechenden Ausnahmeregelungen wie der „de minimis“-Verordnung oder der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).
Für sehr viele Förderprogramme gilt die sogenannte „de minimis“-Verord­nung. Danach dürfen Unternehmen binnen drei Jahren max. 300 T€ (neuer Höchstbetrag seit 2024) an Subventionen erhalten. Dieser Maximalbetrag darf im jeweiligen laufenden sowie in den zwei vorhergehenden Kalenderjahren kumuliert nicht überschritten werden. Der Zeitraum von drei Jahren ist also fließend und kann 25 bis 36 Monate umfassen.
Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) umfasst Rege­lungen zu 26 Kategorien (u. a. zu den Bereichen KMU, Forschung & Ent­wicklung, Ausbildung, Regionalbeihilfen, Umwelt, Risikokapital). Danach kann beispielsweise die maximale Beihilfeintensität (Beihilfeintensität = Beihilfewert/förderfähige Investitionskosten) bei Regionalbeihilfen in Abhängigkeit von Fördergebiet und Unternehmensgröße bis zu 50% betragen.

Förderprogramme für Gründung, Sicherung und Nachfolge in Niedersachsen

Die wesentlichen Programme, die Gründerinnen und Gründer sowie KMU in Niedersachsen in Anspruch nehmen können, werden auf diesen Seiten vorgestellt:
Zuschüsse
  • Investitionszuschüsse bei gewerblichen Vorhaben
  • Zuschüsse der Agentur für Arbeit bzw. der Grundsicherungsstellen
  • Zuschüsse zur Unternehmensberatung
Darlehen (zum Teil mit Haftungsfreistellung)
  • KfW – Förderkredite für Gründung und Nachfolge
  • KfW – Förderkredite für etablierte Unternehmen
  • NBank – Mikrostarter Niedersachsen und NBank Investkredit
Bürgschaften und Haftungsfreistellungen
  • Bürgschaften der Bürgschaftsbank Niedersachsen (BBN)
  • Bürgschaften des Landes Niedersachsen
Beteiligungen
  • Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG)
  • NBank Capital Beteiligungsgesellschaft
  • Mikromezzaninfonds
Das IHK-Merkblatt "Förderprogramme für Gründungen und Mittelstand" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 296 KB) bietet eine grundlegende Orientierung, welche Fördermittel in Niedersachsen (für die gewerbliche Wirtschaft) angeboten werden und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um von diesen zu profitieren. Insgesamt werden fünfzehn Förderprogramme – selbstverständlich stets mit aktuellen Zinssätzen, Ansprechpartnern etc. – von EU, Bund und Land vorgestellt.
Informationen zu speziellen Förderprogramme aus den Themenfeldern Innovation, Umwelt/Energie, Aus- und Weiterbildung sowie Export, auf die an dieser Stelle nicht weiter eingegangen wird, finden Sie mit den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bei der IHK unter Unternehmensförderung -> Förderprogramme.
Stand: 12.08.2024