Gründung, Sicherung, Nachfolge

Beteiligungen

Überblick Beteiligungen

Beteiligungsgesellschaften engagieren sich mit Risikokapital (auch Venture Capital oder Wagniskapital) an kapitalsuchenden Unternehmen. Sie stellen dabei längerfristig haftendes bzw. wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung. Dabei kann grundsätzlich zwischen einer stillen und einer offe­nen Beteiligung unterschieden werden. Mitunter werden diese beiden Vari­anten gleichzeitig und in Ergänzung zur Fremdkapitalfinanzierung durch Kreditinstitute eingesetzt.
Bei der offenen Beteiligung erhält der Beteiligungsgeber Gesellschafts­anteile. Die Beteiligung wird zumeist für 3 bis 7 Jahre eingegangen. Danach ist der „Exit“ der Beteiligungsgesellschaft (z. B. durch einen Bör­sengang) vorgesehen. Das Ziel einer offenen Beteiligung liegt somit in einer möglichst hohen Wertsteigerung (>20% p. a.) des Unternehmens. Diese Beteiligungsform wird deshalb überwiegend in Wachstums- und Hochtech­nologiebranchen eingesetzt.
Eine stille Beteiligung ist dagegen bei etablierten Unternehmen mit mode­ratem Wachstum und solidem cash-flow ratsam. Eine Beteiligung am Gesellschaftskapital erfolgt nicht. Somit ist auch keine Einflussnahme auf das operative Geschäft möglich. Die Beteiligungsdauer liegt i. d. R. zwischen 5 und 10 Jahren. In dieser Zeit wird – analog zu einem „normalen“ Darlehen – eine Basisverzinsung erhoben, die um eine gewinnabhängige Komponente ergänzt wird. In Summe kommen daher schnell Verzinsungen von rund 10% und mehr p. a. zu Stande.
Durch die Einbindung von stillen und/oder offenen Beteiligungen verbessert sich die Bonität eines Unternehmens. In der Folge sollten sich somit bei einer risikogerechten Zinsermittlung auch die Zinskonditionen eines Unternehmens bei Aufnahme eines Darlehens verbessern. Es ist somit denkbar, dass die Mehrkosten einer Beteiligung durch günstigere Zinsen im Darlehensbereich kompensiert werden.
Im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften sind ge­genwärtig rund 200 Venture-Capital Geber organisiert;. Nur wenige davon – wie die im Folgenden kurz dargestellten Gesellschaften Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) und NBank Capital Beteiligungsgesellschaft – arbeiten unter Fördergesichtspunkten.

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG)

Die MBG beteiligt sich ausschließlich als stiller Gesellschafter an mittel­ständischen Betrieben und Start-ups, sofern diese ihren Betriebssitz in Niedersachsen haben. Das Beteiligungsvolumen beträgt mindestens 50 T€ und höchstens 2,5 Mio. €. Investiert wird in Form einer stillen Beteiligung, die Gesellschafterstrukturen im Unternehmen bleiben somit unverändert. Die MBG erhält keine gesellschaftsrechtlichen Mitspracherechte. Das sogenannte Mezzanine-Kapital wird in der Bilanz als wirtschaftliches Eigenkapital sichtbar, erhöht die Eigenmittelquote und ermöglicht dadurch ein besseres Einwerben von Fremdkapital.
Im Einzelfall kann auch eine Kombination der stillen Beteiligung mit einer (offenen) Eigenkapital-Beteiligung sinnvoll sein. Dann wird die MBG jedoch Mitgesellschafter im Unternehmen - mit allen Rechten und Pflichten. Allerdings werden offene Beteiligungen durch die MBG ausschließlich in Kombination mit einer Beteiligung durch Mezzanine-Kapital eingegangen und die maximale Höhe der Eigenkapital-Beteiligung beträgt 200 T€.

Mikromezzaninfonds Deutschland

Der Mikromezzaninfonds bietet Existenzgründungen sowie jungen Unternehmen, die mangels Eigenkapital und Sicherheiten oft keinen Zugang zu Bankkrediten haben, Beteiligungskapital von bis zu 50 T€ - unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 75 T€ - für die Realisierung ihrer Geschäftsideen. Verwaltet wird der Fonds von der NBank, die Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften.

NBank Capital Beteiligungsgesellschaft

Die NBank Capital kann sowohl eine stille als auch eine offene Beteiligung eingehen. Bei der stillen Beteiligung ähneln die Modalitäten denen der MBG. Aller­dings gilt hier für Unternehmen, die mehr als 5 Jahre am Markt sind, eine Untergrenze von mindestens 250 T€ Beteiligungskapital, die Obergrenze liegt bei maximal 2,5 Mio. €. Bei jüngeren Unternehmen (< 5 Jahre am Markt) sind Finanzierungen zwischen 150 T€ und 600 T€ möglich.
Speziell für junge Unternehmen in der Seed-Phase, die Kapitalengpässe überwinden und Wachstumschancen nutzen wollen, bietet die NBank Capital mit der Bereitstellung von Beteiligungskapital über NSeed eine Fördermöglichkeit. Dabei sind Finanzierungen zwischen 150 T€ und 600 T€ möglich.
Für Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die im Zuge der COVID-19-Krise einen Liquiditätsbedarf haben, kann zudem die Bereitstellung von Beteiligungskapital über den Fonds NVenture in Frage kommen.
Das Ziel ist es dabei Innovationen, Wachstumspotential und Beschäftigung zu erhalten sowie MBO/MBI und Nachfolgeregelungen zu ermöglichen. Es sind Beteiligungsfinanzierungen von 150 T€ bis max. 800 T€ möglich.
Die Beteiligungen von NBank Capital und MBG können grundsätzlich miteinander kombiniert werden.
Stand: 01.02.2024