Gründung, Sicherung, Nachfolge
Die Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek) nehmen bei den Sicherheiten wegen ihrer Dauer, für die sie als Sicherheit zur Verfügung stehen, aber auch wegen ihrer Wertbeständigkeit und ihrer übersichtlichen Ausgestaltung, eine besonders hohe Rangstelle ein.
Durch eine Bürgschaft verpflichtet sich der Bürgende gegenüber dem Gläubiger bzw. der Gläubigerin (Bank) für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Kreditnehmenden einzustehen. Der Wert dieser Sicherheit hängt davon ab, ob der Bürgende über ein entsprechendes Vermögen oder über entsprechende Einkünfte verfügt. Dabei können Kreditnehmende auch mit speziellen Bürgschaftsbanken zusammenarbeiten.
Banken verlangen stets selbstschuldnerischen Bürgschaften, um bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmenden sofort die Bürgenden in Anspruch nehmen zu können. Die Kreditinstitute vermeiden dadurch ein unter Umständen langwieriges und kostspieliges Prozessverfahren gegen den Hauptschuldner bzw. die Hauptschuldnerin.
Die Sicherungsübereignung ist die geeignete Sicherungsform in den Fällen, in denen Kreditnehmende Sicherheiten anbieten (z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Warenlager), die sie zur Ausübung ihres Unternehmens benötigen. Durch den Sicherungsvertrag erlangt das Kreditinstitut Eigentum am Sicherungsgegenstand. Durch einen gleichzeitig abgeschlossenen Leihvertrag bleiben die Kreditnehmenden aber Verfügungsberechtigte über die übereigneten Sachen. Der besondere Vorteil dieser Sicherungsart liegt darin, dass der Kreditnehmende mit den übereigneten Gegenständen weiter arbeiten kann, und die Übereignung nach außen hin nicht erkennbar ist.
Bei der Sicherungsabtretung überträgt der Kreditnehmer eine Forderung an die Bank. Anstelle des alten Gläubigers (Kreditnehmer) tritt als neuer Gläubiger die Bank. Diese Kreditsicherheit gewinnt speziell in den Fällen an Bedeutung, in denen nicht in ausreichendem Umfang Grundpfandrechte oder Sicherungsübereignungen zur Verfügung stehen. Das ist insbesondere bei neu gegründeten oder stark expandierenden Unternehmen der Fall.
Kreditsicherheiten
Kredite sind Vertrauenssache. Aber allein das Vertrauen darauf, dass Sie den Kredit vereinbarungsgemäß zurückzahlen, kann die Kreditgewährung nicht rechtfertigen. Die Bestellung einer Sicherheit stellt für die Bank eine Art Garantiefunktion dar.
Für die Bank sind stets folgende Fragen maßgebend:
- Ist die in Aussicht gestellte Sicherheit gut und ausreichend?
- Lässt sich die Sicherheit leicht vereinbaren und einfach überwachen?
- Ist die Sicherheit schnell und ohne Schwierigkeiten zu verwerten?
Die wichtigsten Kreditsicherungsmöglichkeiten im Überblick:
Grundpfandrechte
Die Grundpfandrechte (Grundschuld, Hypothek) nehmen bei den Sicherheiten wegen ihrer Dauer, für die sie als Sicherheit zur Verfügung stehen, aber auch wegen ihrer Wertbeständigkeit und ihrer übersichtlichen Ausgestaltung, eine besonders hohe Rangstelle ein.
Bürgschaften
Durch eine Bürgschaft verpflichtet sich der Bürgende gegenüber dem Gläubiger bzw. der Gläubigerin (Bank) für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Kreditnehmenden einzustehen. Der Wert dieser Sicherheit hängt davon ab, ob der Bürgende über ein entsprechendes Vermögen oder über entsprechende Einkünfte verfügt. Dabei können Kreditnehmende auch mit speziellen Bürgschaftsbanken zusammenarbeiten.
Banken verlangen stets selbstschuldnerischen Bürgschaften, um bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmenden sofort die Bürgenden in Anspruch nehmen zu können. Die Kreditinstitute vermeiden dadurch ein unter Umständen langwieriges und kostspieliges Prozessverfahren gegen den Hauptschuldner bzw. die Hauptschuldnerin.
Sicherungsübereignung
Die Sicherungsübereignung ist die geeignete Sicherungsform in den Fällen, in denen Kreditnehmende Sicherheiten anbieten (z.B. Fahrzeuge, Maschinen, Warenlager), die sie zur Ausübung ihres Unternehmens benötigen. Durch den Sicherungsvertrag erlangt das Kreditinstitut Eigentum am Sicherungsgegenstand. Durch einen gleichzeitig abgeschlossenen Leihvertrag bleiben die Kreditnehmenden aber Verfügungsberechtigte über die übereigneten Sachen. Der besondere Vorteil dieser Sicherungsart liegt darin, dass der Kreditnehmende mit den übereigneten Gegenständen weiter arbeiten kann, und die Übereignung nach außen hin nicht erkennbar ist.
Sicherungsabtretung
Bei der Sicherungsabtretung überträgt der Kreditnehmer eine Forderung an die Bank. Anstelle des alten Gläubigers (Kreditnehmer) tritt als neuer Gläubiger die Bank. Diese Kreditsicherheit gewinnt speziell in den Fällen an Bedeutung, in denen nicht in ausreichendem Umfang Grundpfandrechte oder Sicherungsübereignungen zur Verfügung stehen. Das ist insbesondere bei neu gegründeten oder stark expandierenden Unternehmen der Fall.
Stand: 13.12.2022