Gründung, Sicherung, Nachfolge

Versicherungen

Die richtige betriebliche und private Risikoabsicherung ist für Selbstständige von existenzieller Bedeutung. Welche und wie viele Versicherungen ein Unternehmer braucht, lässt sich jedoch nicht grundsätzlich beantworten, sondern hängt vom individuellen Bedarf ab. Wir bieten Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Versicherungsarten. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann die Grundlage für das Gespräch mit einem Versicherungsvermittler, -makler oder Versicherungsberater sein, mit dem Sie dann ein für Sie maßgeschneidertes Versicherungsportfolio zusammenstellen. Überlegen Sie bei jeder Gefahrenart, wie hoch das Risiko im schlimmsten Fall ist und ob Sie es selbst tragen könnten oder es versichern sollten. Vergessen Sie nicht, sich mit der Entwicklung Ihres Unternehmens die Frage nach der richtigen Absicherung in gewissen zeitlichen Abständen neu zu stellen und die Risikovorsorge gegebenenfalls anzupassen.

Private Absicherung

Wenn Sie bisher als Arbeitnehmer tätig waren, haben Sie sich um die soziale Sicherung weniger Gedanken machen müssen. Eine Grundversorgung war Ihnen sicher. Mit der Erlangung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit stehen Sie vor der Frage, wie Sie es in Zukunft mit Ihrer Kranken-, Alters-, Hinterbliebenen-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung halten sollen. Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in der kostenpflichtigen DIHK Broschüre “Soziale Absicherung 2023“.

Krankenversicherung/Pflegeversicherung

In Deutschland ist für alle Bürger eine Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Krankenversicherung
Die Krankenversicherung soll es dem Versicherten und seinen Familienangehörigen ermöglichen, bei Krankheit und Unfall ausreichende Hilfe durch Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser sowie Arzneien, Heil- und Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen. Wird nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in die Selbstständigkeit gewechselt, hat der Versicherte beim Abschluss einer Krankenversicherung zwei Möglichkeiten:
  1. Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als freiwilliges Mitglied. Zu den Beitragssätzen berät Sie ausführlich die GKV.
  2. Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Hierbei ist zu beachten, dass ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung während der Selbstständigkeit nicht mehr möglich ist.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung bietet eine Grundversorgung. Sie kommt im Alter, nach schwerer Krankheit oder nach einem Unfall für die materiellen Folgen der Pflegebedürftigkeit auf. Für die Pflegepflichtversicherung gilt, dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auch in der gesetzlichen Pflegekasse versichert sind. Als privat Krankenversicherter müssen Sie eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.

Krankentagegeld/Krankengeld

Wird ein Selbstständiger krank, so verdient er in der Regel kein Geld mehr. Im Gegensatz zu einem Angestellten erhält er keine sechswöchige Lohnfortzahlung. Für Selbstständige ist es daher empfehlenswert, sich gegen das Risiko krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit finanziell abzusichern. Privat Krankenversicherte, aber auch freiwillig gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, dafür eine Krankentagegeldversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) abzuschließen. Innerhalb einer Krankentagegeldversicherung kann der Selbstständige selbst bestimmen, ab welchem Zeitpunkt die unterstützenden Leistungen beginnen sollen. Auch die Höhe der Leistungen ist in einem gewissen Maß festlegbar. Die GKV bietet ein sogenanntes Krankengeld für Selbstständige an. Allerdings werden Einkommensausfälle wegen Arbeitsunfähigkeit erst ab der 7. Woche ausgeglichen.

Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung
Die Altersversorgung obliegt grundsätzlich dem Unternehmer selbst. Sie können in der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung bleiben, Sie schließen ersatzweise ein private Rentenversicherung ab oder versichern sich über eine Kombination beider Varianten. Für Selbstständige mit nur einem Auftraggeber ist die gesetzliche Rentenversicherung jedoch Pflicht. Dies gilt ebenso für einige andere selbstständig Tätige. Dazu zählen beispielsweise Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten. Informieren Sie sich, ob für Sie die Rentenversicherungspflicht gilt! Nicht bezahlte Beiträge können bis zu 30 Jahre rückwirkend eingefordert werden. Eine Auflistung versicherungspflichtiger Selbstständiger finden Sie in § 2 Sozialgesetzbuch VI. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Bund unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Haben Sie in der Vergangenheit schon mehrere Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, kann sich ein Verbleib zum Mindestbeitragssatz (z. B. zur Sicherung ihrer Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente) lohnen. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Rentenberater bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Private Rentenversicherung
Zusätzlich zur bzw. anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung kann auch eine private Rentenversicherung abgeschlossen werden. Auch bei dieser Versicherungsform können Zusätze (wie z. B. Berufsunfähigkeit, Witwenrente, etc.) vereinbart werden.

Arbeitslosenversicherung

Existenzgründer haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bei der Bundesagentur für Arbeit eine freiwillige Weiterversicherung abzuschließen, um so ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Nach Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit und Eintreten in die Arbeitslosigkeit hat der Existenzgründer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit. Der Antrag auf Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung muss innerhalb der ersten drei Monate der Selbstständigkeit bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft

Jedes Unternehmen muss sich grundsätzlich beim zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger anmelden. In der Regel ist das eine gewerbliche Berufsgenossenschaft. Die Berufsgenossenschaft versichert die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Beiträge fallen aber nur dann an, wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen, eine Versicherungspflicht für Sie als Unternehmer besteht oder Sie sich freiwillig versichert haben. Ob Sie als Unternehmer beitragspflichtig sind, ist per Gesetz oder in der jeweiligen Satzung der Berufsgenossenschaft festgelegt. Welche Berufsgenossenschaft für Ihre Tätigkeit zuständig ist und ob eine Beitragspflicht für Sie besteht, erfahren Sie bei der kostenlosen Infoline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter 0800 60 50 404 oder unter www.dguv.de. Auch wenn Sie nicht versicherungspflichtig sein sollten, kann eine freiwillige Versicherung bei Ihrer Berufsgenossenschaft sinnvoll sein. Bei relativ geringen Jahresbeiträgen wird ein umfassender Versicherungsschutz angeboten. Eine private Unfallversicherung kann als Alternative zur freiwilligen Mitgliedschaft der DGUV oder zur Ergänzung der selbigen sinnvoll sein.

Betriebliche Absicherung

Überlegen Sie im Bereich der betrieblichen Absicherung welche Gefahren es abzusichern gilt. Welche Risiken lassen sich eindämmen und welche können Sie selbst tragen. Grundsätzlich gilt: Versichern Sie so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich. Wenn Sie sich einen Überblick verschafft haben lassen Sie sich von einem Fachmann beraten und vergleichen mindestens drei Versicherungsangebote.
Geschäftsversicherung
Die sogenannte Geschäftsversicherung ermöglicht eine Bündelung mehrerer Versicherungszweige. Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm, Glas und Betriebsunterbrechung können zusammengefasst werden. Auch Elementarschäden (Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen) können in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden.
Feuerversicherung
Schäden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung.
Einbruchdiebstahl und Raub
Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Einbruchdiebstahl oder Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstückes. Der Versicherungsumfang ist erweiterbar um Raub auf Transportwegen und Vandalismus nach einem Einbruch.
Leitungswasserversicherung
Schäden an versicherten Sachen durch Leitungswasser, das aus den fest verlegten Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, Warmwasser bzw. Dampfheizung oder einer defekten Sprinkleranlage ausgetreten ist, jedoch nicht aus Rückstau (Hoch- oder Grundwasser).
Sturmversicherung
Schäden an versicherten Sachen durch Sturm inkl. Folgeschäden (z. B. Warenbeschädigung oder Vernichtung). Versicherungsumfang ist auf Hagelschäden erweiterbar.
Glasversicherung
Beschädigung an Glasscheiben, Schaufenster- oder Türscheiben, Glasbausteinen und Wandspiegeln durch Zerbrechen inkl. Einsetzarbeiten und Notverglasung. Individuelle Vereinbarungen über den Einbezug von Sonderkosten in die Glasversicherung (für Innenverglasung, das Aufstellen eines Gerüstes bei Reparatur, etc.) sind möglich.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Übernimmt bei einem Sachschaden die weiterzuzahlenden Löhne, Gehälter, Sozialabgaben, Mieten und den entgangenen Gewinn, wenn der Betriebsablauf aufgrund des Schadens unterbrochen wird. Es können Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl / Raub, Leitungswasser und Sturm gedeckt werden.
Betriebskostenversicherung
Deckt im Falle einer Arbeitsunfähigkeit des Unternehmensinhabers die monatlichen Betriebskosten für eine zuvor bestimmte Zeitspanne (meistens 1 Jahr) ab.

Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflicht

Bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Dritten durch das Unternehmen oder durch Mitarbeiter des Unternehmens entstanden sind. Es sind Personen- und Sachschäden sowie auf ihnen beruhende Vermögensschäden versichert. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Betriebshaftpflichtversicherung/ Berufshaftpflicht nur für einige Berufsgruppen. Näheres sollten Sie mit Ihrem Versicherungsvermittler, -makler oder Versicherungsberater klären. Insbesondere beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflicht sollte auf ausreichende Deckungssummen geachtet werden.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung für Selbstständige aus dem Dienstleistungssektor, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend oder aufsichtsführend für Andere tätig werden. Versichert sind echte Vermögensschäden, für die die Haftung aufgrund der Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten erfolgt. Zum Teil besteht Versicherungspflicht etwa für Versicherungsvermittler / -makler und Versicherungsberater. Eine fehlerhafte Beratung oder die Verletzung von Persönlichkeitsrechten kann zu handfesten Schadenersatzforderungen führen.
Produkthaftpflichtversicherung
Baustein der Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für die Haftpflicht des Herstellers, Zulieferers, Händlers bei Schäden, die durch fehlerhafte Produkte oder unzureichende Instruktion über die richtige Anwendung verursacht werden (z. B. unzureichende Gebrauchsanweisung). Nach dem Gesetz haftet ein Warenhersteller (und vielfach sogar der Importeur) für Schäden aus Produktmängeln auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Darüber hinaus kann Schmerzensgeld geltend gemacht werden.
Umwelthaftpflicht
Baustein der Betriebshaftpflichtversicherung: Deckung der gesetzlichen Haftung für Schäden, die durch Umwelteinwirkungen (z. B. Freisetzen von Dämpfen und Gasen) verursacht worden sind. Seit Inkrafttreten des Umweltschadengesetzes (11/2007) sind ökologische Beeinträchtigungen, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden, vom Verursacher zu beheben. Das betrifft Böden, Gewässer sowie natürliche Lebensräume und geschützte Arten.
D & O Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensleiter
Die Directors & Officers Vermögensschadenhaftpflichtversicherung richtet sich insbesondere an GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von AGs. Wer ein Unternehmen leitet, gerät zunehmend auch persönlich unter Druck, wenn in diesem Unternehmen etwas schiefgeht. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung übernimmt das Risiko der persönlichen Haftung.
Haftpflichtansprüche wegen Diskriminierungen
Versicherung für Ansprüche gegen Arbeitgeber, die auf Benachteiligungen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes beruhen.
Transportversicherung
Verlust oder Beschädigung der versicherten Güter während der Transportdauer und der transportbedingten Lagerung. Zum Teil besteht Versicherungspflicht, wie z.B. für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t (einschließlich Anhänger).
Rechtsschutzversicherung
Wahrnehmung der Rechtsvertretung und deren Aufwendungen (Anwalts- und Gerichtskosten), die sich durch die Ausübung des Geschäfts ergeben (z. B. bei Mietproblemen, Verkehrsschäden, Arbeitsverhältnissen, etc.).
Kfz-Versicherung
Über die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung hinaus werden auch eine Fahrzeug-Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, eine Kfz-Unfallversicherung und eine Verkehrsrechtschutzversicherung angeboten.
Elektronikversicherung
Durch unsachgemäßen Gebrauch, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl, Brand, Überspannung, Feuchtigkeit, Sabotage usw. können Schäden an EDV-Anlagen, Telefonanlagen oder bürotechnischen Anlagen entstehen. Kosten für den Wiedereinsatz von Programmen und die Wiedereingabe der Daten nach einem Datenverlust können durch eine Datenträgerversicherung abgedeckt werden. Eine Mehrkostenversicherung ersetzt bei längerem Ausfall der EDVAnlage den Mehraufwand (z. B. bei Überstunden, für Anmietung von EDV usw.). Eine erweiterte Datenträger- oder Softwareversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für Datensicherung und Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes nach einem Virenbefall.
Maschinenversicherung
Reparaturen an Maschinen oder maschinellen Anlagen, die plötzlich und unerwartet eintreten, insbesondere durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Sturm, Frost, etc..
Vertrauensschadenversicherung
Schutz vor finanziellen Schäden aus unerlaubten Handlungen eigener Mitarbeiter und weiterer Vertrauenspersonen. Gedeckt sind Schäden durch Unterschlagung, Diebstahl, Veruntreuung und Betrug einschließlich Computermissbrauch.
Kreditversicherung/Forderungsausfall
Es gibt verschiedene Arten von Kreditversicherungen. Die bekannteste ist die Warenkreditversicherung (Forderungsausfallversicherung). Hier können Sie Zahlungsausfälle für bereits geleistete Warenlieferungen oder erbrachte Werk- oder Dienstleistungen absichern. Dabei muss für eine Leistung des Versicherers nicht zwingend die Insolvenz des Schuldners vorausgehen. Gute Versicherungsangebote zahlen bereits bei Zahlungsverzug.
Weitere Ansprechpartner/Adressen:
Stand: 17.05.2024