Gründung, Sicherung, Nachfolge
Zugang zum KfW-Förderkredit StartGeld wird ab November erweitert
Der „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ der KfW ermöglicht Gründerinnen und Gründern sowie freiberuflich Tätigen und kleinen Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sind, eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungs-bedarf bis 125.000 Euro.
Zum 1. November 2024 öffnet die KfW den „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ im Rahmen der Umsetzung der „Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“ der Bundesregierung für gemeinnützige Antragstellende. Antragsberechtigt im „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ sind dann auch alle gemeinwohlorientierten Unternehmen. Dies gilt sowohl für kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht als auch für kleine gemeinnützige Unternehmen.
Zudem soll künftig eine Anrechnung von Kontokorrent- und Lieferantenkrediten auf den Höchstbetrag von 125.000 Euro für alle Antragstellenden entfallen. Schließlich stellen Kontokorrentkredite und Lieferantenkredite kurzfristige flexible Finanzierungsinstrumente für die Unternehmensgründenden und kleinen Unternehmen dar, so die KfW. Das Vorhandensein dieser Liquiditätslinien erhöhe die finanzielle Widerstandsfähigkeit der Gründerinnen und Gründer.
Bisher sei mit dem „ERP-Gründerkredit – StartGeld“ zudem nur ein Nebenerwerb gefördert worden, wenn dieser mittelfristig auf einen Haupterwerb ausgerichtet gewesen ist. In der Praxis folge daraus, dass in der Regel nach 4 Jahren geprüft werden müsse, ob der Nebenerwerb tatsächlich in einen Haupterwerb gewandelt wurde. Künftig wird diese Anforderung nun gemäß KfW insofern gelockert, dass der geförderte Nebenerwerb grundsätzlich haupterwerbsfähig sein muss. Eine Zeitvorgabe zur Erreichung dieses Ziels werde nicht mehr gemacht.
Die Antragstellung für den „ERP-Gründerkredit – Startgeld“ erfolgt nach dem sogenannten Hausbankenverfahren bei einer Bank oder Sparkasse.
Weiter Informationen auf der Internetseite der KfW:
Tipp:Welche Förderprogramme bei Ihrer Gründung helfen können und wie diese zu beantragen sind, darüber informieren KfW und NBank bei der digitalen Gründungswoche der IHK Hannover am 7. November von 12.00 bis 13.00 Uhr in einem Online-Vortrag.Merken Sie sich diesen Termin gerne vor. Alle Infos zur Digitalen Gründungswoche 2024 finden Sie in Kürze auf unserer Website.
Stand: 01.10.2024