Verkehrsgewerbe
Ukraine: Anerkennung von Führerscheinen und Berufskraftfahrerqualifikation
Die Verordnung (EU) 2022/1280 ist am 27. Juni in Kraft getreten. Diese regelt die Anerkennung von in der Ukraine ausgestellten Fahrerdokumente in der EU einheitlich. In der Verordnung wird die Anerkennung von Führerscheinen und Fahrerqualifikationsnachweisen geregelt. Ein Fahrerqualifikationsnachweis ist erforderlich, um in der EU schwere LKW (für die ein Klasse C-Führerschein erforderlich ist) gewerblich lenken zu dürfen.
Anerkennung von Führerscheinen:
- Nach Artikel 3 der Verordnung werden in der Ukraine ausgestellte, gültige Führerscheine im Gebiet der Union anerkannt, wenn ihren Inhabern gemäß der Richtlinie 2001/55/EG und dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/382 vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz nach nationalem Recht gewährt wird, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser vorübergehende Schutz endet.
Anerkennung von Fahrerqualifizierungsnachweisen:
- Ukrainische Berufskraftfahrer, die für in der EU niedergelassene Kraftverkehrsunternehmen arbeiten möchten und im Besitz eines von der Ukraine ausgestellten Fahrerqualifizierungsnachweises sind, müssen noch die entsprechende Qualifikation und Ausbildung in einem Mitgliedstaat der EU absolvieren. Die Dauer der Ausbildung liegt dabei laut Verordnung (Artikel 4 Absatz 4) zwischen 35 bis 60 Stunden, einschließlich mindestens 2,5 Stunden Führen eines Fahrzeugs. In Deutschland wird die Dauer des theoretischen Unterrichts voraussichtlich 35 Stunden betragen.
- Die tatsächliche Regelung der Prüfungsdurchführung muss vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) noch in einer nationalen Verordnung umgesetzt werden. Das BMDV plant eine Umsetzung in Anlehnung an die Umsteigerschulung und -prüfung der Berufskraftfahrerqualifikation. Sobald genauere Details zur nationalen Umsetzung feststehen, werden wir darüber auf unserer Seite informieren.
Darüber hinaus regelt die Verordnung (EU) 2022/1280 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 433 KB) die Verlängerung der Gültigkeit von in der Ukraine ausgestellten Fahrerdokumenten, die abgelaufen sind, verloren oder gestohlen wurden.
Stand: 11.06.2024