Verkehrsgewerbe

Informationspflichten für Teilnehmende an den Fachkundeprüfungen im Verkehrsbereich

Informationspflichten gegenüber Teilnehmern der Fachkundeprüfung im Güterkraftverkehr gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK, die Fachkunde im Güterkraftverkehr zu prüfen.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer Hannover
Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover
Telefon: 0511 3107 - 0
Telefax: 0511 3107 -333
info@hannover.ihk.de

3. Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter der Industrie- und Handelskammer Hannover
Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover
Telefon: 0511 3107 - 338
datenschutz@hannover.ihk.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um die Fachkundeprüfungen im Güterkraftverkehr durchzuführen. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 6 Nr. 1 GüKG i.V.m. § 5 Abs. 6, § 6 GBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK verarbeitet. Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Fachkundeprüfung einschließlich des Prüfungsergebnisses sowie für die Ausstellung von Zweitschriften und die Bewertung von Freistellungsanträgen verarbeitet. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
  • mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
  • an die Prüfungsaufsicht zur Abnahme der Prüfung
  • ggf. an andere IHKs zwecks Prüfungsfreistellung.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Gesamtprüfung werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen 1 Jahr im Original, die Niederschrift 50 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.

8. Quelle der Daten

Hat Ihr Arbeitgeber Sie zur Prüfung angemeldet, haben wir Ihre Daten von ihm erhalten.

9. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n.

Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstr. 5, 30159 Hannover
Telefon: 0511-1204500, Fax: 0511-1204599

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 3 Abs. 6 Nr. 1 GüKG i.V.m. § 5 Abs. 6, § 6 GBZugV.
Die IHK Hannover benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Teilnahme an der Prüfung zu bearbeiten.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Informationspflichten gegenüber Teilnehmern der Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK, die Fachkunde für den Taxi- und Mietwagenverkehr zu prüfen.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer Hannover
Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover
Telefon: 0511 3107 - 0
Telefax: 0511 3107 -333
info@hannover.ihk.de

3. Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragter der Industrie- und Handelskammer Hannover
Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover
Telefon: 0511 3107 - 338
datenschutz@hannover.ihk.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden verarbeitet zur Durchführung und Abwicklung der Fachkundeprüfung einschließlich des Prüfungsergebnisses sowie für die Ausstellung von Zweitschriften und die Bewertung von Freistellungsanträgen. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 4 Abs. 7 i.V.m. § 5 Abs. 1 PBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK verarbeitet. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
  • mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
  • an die Prüfungsaufsicht zur Abnahme der Prüfung
  • ggf. an andere IHKs zwecks Prüfungsfreistellung.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Prüfung sind die Unterlagen ein Jahr im Original aufzubewahren. Die Niederschrift ist 50 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.

8. Quelle der Daten

Hat Ihr Arbeitgeber Sie zur Fachkundeprüfung angemeldet, haben wir Ihre Daten von ihm erhalten.

9. Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).

Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n.

Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:

Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstr. 5, 30159 Hannover
Telefon: 0511-1204500, Fax: 0511-1204599

10. Quelle der Daten

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 4b Abs. 7 i.V.m. § 5 Abs. 1 PBZugV.
Die IHK Hannover benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Teilnahme an der Prüfung zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Stand: 06.05.2024