Verkehrsgewerbe

Informationen für Gefahrgutbeauftragte

Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und Schiene sowie auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen beteiligt und denen Pflichten und Verantwortlichkeiten zugewiesen sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Informationen zu den Aufgaben, der Schulung und zur Prüfung von Gefahrgutbeauftragten finden Sie in unserem Merkblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 160 KB).

Prüfungstermine für die Gefahrgutbeauftragtenprüfung

Die IHK Hannover bietet regelmäßig Prüfungstermine für Gefahrgutbeauftragte an. An den Terminen können Grund- und Verlängerungsprüfungen für einzelne Verkehrsträger oder für Kombinationen von Verkehrsträgern abgelegt werden.

Die nächsten Prüfungstermine in der IHK Hannover finden Sie unter dem Anmeldelink.
Zum Download:

Aktualisierter Fragenfundus für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten (Stand 01.01.2023)

Der Fragenfundus für die Prüfung der Gefahrgutbeauftragten wird unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages erarbeitet. Er ist die Basis für die Erstellung der Fragebogen für die Gefahrgutbeauftragtenprüfung. Die vorliegende Fassung entspricht den z. Z. in Deutschland auf der Basis des Gefahrgutbeförderungsgesetzes veröffentlichten bzw. geltenden internationalen Gefahrgutrechtsvorschriften (ADR in der Fassung der 29. ADR-Änderungsverordnung / RID in der Fassung der 23. RID-Änderungsverordnung / ADN in der Fassung der 9. ADN-Änderungsverordnung / IMDG-Code-Amendment 41-22) sowie den am 1. Januar 2023 geltenden Verordnungen (GGVSEB, GGVSee, GGAV,GbV, GGKontrollV, ODV), Richtlinien und multilateralen Vereinbarungen. Der überarbeitete Fundus wurde auch dem BMVI zugeleitet.
Allgemeine Hinweise:
  • Der Fragenfundus umfasst inkl. 1 Seite Informationen insgesamt 363 Seiten.
  • Der Fragenfundus kann auch teilweise ausgedruckt werden.
  • Die einzelnen Bereiche ”Nationale Rechtsvorschriften”, ”Verkehrsträgerübergreifender Teil”, ”Straße” (S), ”Eisenbahn” (E), ”Binnenschifffahrt” (B) und ”See” (M) sind durch Zwischenüberschriften kenntlich gemacht.
  • Im verkehrsträgerübergreifenden Teil enthalten alle Fragen Angaben, für welche Verkehrsträger (S, E, B, M) diese relevant sind.
  • Angaben in der Frage- und Aufgabenstellung, wie z. B. Benennung der gefährlichen Güter, UN-Nummer, Gefahrgutklasse, Verpackungsgruppe, Angaben zur Verpackung (Verpackungsart, Verpackungscodierung, Herstellungsjahr) und den anderen Gefahrgutumschließungen, Fahrzeug- und Beförderungsarten, Maß- und Gewichtsangaben sowie Verantwortliche und deren Pflichten sind beispielhaft aufgeführt und können durch äquivalente Angaben ersetzt werden.
  • Die für die jeweilige Frage vergebene Punktzahl erscheint rechts neben dem Fragentext.
  • Unterfragen einzelner Fallstudien können ggf. auch in anderen Fallstudien verwendet werden.
  • Fallstudien werden in den Verlängerungsprüfungen nicht gestellt.

Schulung der Gefahrgutbeauftragten - von der IHK anerkannte Schulungsveranstalter


Stand: 11.06.2024