Handel
Einzelhandelskonzepte
Mit dem Instrument "Einzelhandelskonzept" oder "Einzelhandels- und Zentrenkonzept" können und sollten Städte und Gemeinden strategisch die verträgliche zukunftsorientierte Entwicklung ihrer Standorte absichern. Städtebaulich integrierte Standorte werden besonders geschützt und gefördert - Investoren erhalten Klarheit - ansässige Betriebe Planungssicherheit.
Etliche Kommunen in Niedersachsen haben aktuell kein oder nur ein inzwischen schon wieder veraltetes kommunales Einzelhandelskonzept. „Als veraltet lassen sich zumindest die Konzepte bezeichnen, die vor der Neuaufstellung des Landesraumordnungsprogramms Niedersachsen 2017 beschlossen wurden und sich somit nicht auf das aktuell geltende Raumordnungsrecht für den großflächigen Einzelhandel beziehen können. Hier besteht Handlungsbedarf.“ Mit einem Einzelhandelskonzept aber können die Kommunen den Wandel im Handel aktiv begleiten. Es ist eine planerische und politische Willenserklärung, die einen Rahmen für die strategische Weiterentwicklung und Steuerung des Einzelhandels in ihrem Gebiet setzt. Damit ist es ein wirkungsvolles Instrument, um Ortszentren und andere Einkaufslagen hinsichtlich ihrer Handelsstruktur und arbeitsteiligen Aufgabenübernahme für die Zukunft gut aufzustellen. Mit einem Konzept erhalten Politik und Verwaltung klare Beurteilungsmaßstäbe, um Anfragen von Investoren zur Neuansiedlung oder Erweiterung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben beurteilen zu können. Für bereits ansässige Händler erhöht sich die Planungssicherheit. Das ist umso wichtiger, als zwar in der Vorweihnachtszeit (oder auch an verkaufsoffenen Sonntagen) die meisten Städte gut besucht sind und der Einzelhandel ordentliche Geschäfte macht, doch die grundsätzlichen Probleme des Einzelhandels bestehen bleiben: Online-Handel, zunehmende Filialisierung und Konzentration, demografische Entwicklung und Nachfolgeprobleme. Zunehmend stehen auch die perspektivischen Standortstrukturen insgesamt auf dem Prüfstand. Welche Rolle wird der Handel in der Zukunft übernehmen? Mit einem politisch beschlossenen Einzelhandelskonzept schaffen die Städte und Gemeinden eine wichtige Voraussetzung, vitale und attraktive Standorte – mit einem starken Einzelhandel als Schlüsselfaktor – zu bleiben bzw. wieder zu werden.
Unverzichtbare („Muss“-)Bausteine, die sozusagen die Minimalanforderungen eines Konzepts beschreiben, sind die Analyse des Bestands und des Entwicklungspotenzials, die Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche als besonders schützenswerte Areale für Handel und ergänzende Dienstleistungen, die Bestimmung einer ortsspezifischen Sortimentsliste (zentrenrelevante, nahversorgungsrelevante und nicht zentrenrelevante Sortimente) sowie Steuerungsgrundsätze und eine Matrix konkreter standortbezogener Steuerungsmaßnahmen für Ansiedlungen und Erweiterungen von Angeboten mit den spezifischen Hauptsortimenten in voriger Differenzierung.
Die IHK unterstützt die Kommunen, Regionen und die lokale/regionale Wirtschaft bei der Erstellung kommunaler bzw. regionaler Einzelhandelskonzepte zur Stärkung der Ortszentren und der Nahversorgung und für eine verträgliche Weiterentwicklung der örtlichen und regionalen Handels- und Standortstrukturen.
- Kommunale Einzelhandelskonzepte in der Region Hannover (Karte) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 327 KB)
- Kommunale Einzelhandelskonzepte in Niedersachsen (Karte) (PNG-Datei · 961 KB)
- Standortkompendium
Stand: 25.03.2024